Wie viel Jahre geht man bei normaler belästigung in knast?

2 Antworten

Da ich nicht weiss, was Du mit „normaler Belästigung“ meinst, lautet meine Antwort wie folgt:

  1. Die möglichen Strafmasse des Straftatbestandes der “sexuellen Belästigung“ kannst Du hier nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184i.html
  2. Was die möglichen Strafmasse bezüglich „sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung“ betrifft, so findest Du im nachfolgenden Link Infos dazu: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html
  3. Verbale Belästigungen (zB „Catcalling“) fallen nicht unter „sexuelle Belästigung“ (184i StGB), können jedoch u.U./durchaus „Beleidigungen“ darstellen und aufgrunddessen strafbar sein: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html
  4. Sollte es sich jedoch um wiederholte unerwünschte Kontaktsuche/-Aufnahme u.w. handeln (= sogenanntes Stalking), würde dies den Straftatbestand der „Nachstellung“ erfüllen: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__238.html
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter (CH) mit Zusatzausb.(forens.Psych)

Ganze 0 Jahre. Allerhöchstens für den Straftatbestand des sog. "Stalking".

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung