Was passiert wenn der Täter die Tat nicht zugibt?

3 Antworten

Wenn es Beweise dafür gibt, gibt es eine Verurteilung- ist kein Beweis nachvollziehbar- gilt: Im Zweifel für den Angeklagten oder Beschuldigten.

Sonst könnte ich ja behaupten, jemand, den ich nicht leiden kann, angezeigt habe, er hätte den Mond geklaut.

Ob der Täter die Tat zugibt oder nicht ist erst einmal nicht entscheidend für die Schuldfrage.

Alle Beweise und Indizien werden gesammelt und danach werden Entscheidungen getroffen, wie es weiter geht.

Dann wird geprüft, ob die vorliegenden Beweise ausreichen, um eine Anklage zu erheben.

Reichen die Beweise nicht aus, wird in der Regel das Ermittlungsverfahren eingestellt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.