War jemand mal an einem FKK strand?

6 Antworten

Nein kein Bußgeld FreiKörperKultur, das beinhaltet es auch. Deswegen sind die gesondert ausgeschildert, da trift andere Regelung zu., wenn die Kinder mitgehen ist es auf eingene Risiko der Eltern. Zutritt ab 18., daher muss man schauen, wenn es unangenehm ist, dann schaue weg oder geh zur Seite., das ist häufig mit dabei, ich finde es nicht abartig.

Libertinaer  12.05.2017, 16:08

Deswegen sind die gesondert ausgeschildert

Wobei FKK im Umkreis von 200m um z.B. einen Baggerseee juristisch generell tolertiert wird. Da braucht es keine ausgeschilderten  Bereiche.

Hat der BGH vor viiieeelen Jahren entschieden.

AFAIR ist sogar der Englische Garten mitten in München auch nicht speziell ausgeschildert (zumindest kann ich mich nicht daran erinnern).

Und natürlich gilt das auch für Minderjährige =:-o

Wir sind halt das FKK-Gründungsland ... :)

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Serbaer1  13.05.2017, 22:09
@Libertinaer

Kann ich nichts dagegen sagen. Gut geschrieben! keine Einwände!

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Wer sexuelle Handlungen an der Öffentlichkeit praktiziert ( auch am FKK Strand ) muß damit rechnen eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgenisses zu bekommen.

Serbaer1  10.05.2017, 21:21

in der Praxis keine Chance.

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Wir machen seit vielen Jahren FKK - Urlaub an der Nordsee ( Sylt, Amrum, St.Peter Ording und in Dänemark) dort haben wir am Strand keine Paare erlebt die öffentlich Sex betrieben haben. Was manche in den Dünen trieiben sieht man fernab vom Strand nicht. In der öffentlichkeit gibt es auch schon mal eine Anzeige.

Das hättest du ihn fragen müssen, ob du seine Freundin fingern und lecken darfst. Wir wissen das nicht.

Also wenn Du zu ihnen gegangen wärst, und dich beschwert hättest, und sie trotzdem weitergemacht hätten, dann hättest Du erfolgreich Anzeige wg. "Erregung öffentlichen Ärgernisses" stellen können - wobei ein Zeuge von Vorteil wäre.

Sprich: Sex in der freien Natur ist keine Straftat! Damit aber "absichtlich oder wissentlich" andere zu ärgern hingegen schon.

Unabsichtlich und unwissentlich jemanden zu verärgern, ist also straffrei möglich ...