Stehe ich auf meinen cousin?
Hey also ich war gestern bei meinem Cousin und mir ist aufgefallen dass er oft auf meine boobs und po gestarrt hat. Wir lagen im Bett und haben Tiktok geschaut und er hat mir öfters auf meinen Po gehauen fand ich aber nicht schlimm eher anziehend. später hab ich mich dann zum spaß kurz auf seinen Schoß gesetzt und hab bemerkt wie er einen ständer bekommen hat. Weil wir übernachtet haben haben wir in einem Bett geschlafen und in der Nacht habe ich gemerkt wie seine Hand in meine Hose geht. Er hat mich dann gefingert aber habe es genossen. Ehrlich gesagt finde ich meinen Cousin auch sehr hübsch und da er nur 1 Jahr älter ist passt es auch. Könnt ihr mir vielleicht sagen ob ihr es schlimm findet oder euch vielleicht auch schon mal sowas in der Art passiert ist? Gerne mit Alter und Geschlecht
W15
6 Antworten
Es wird zwar nicht gerne gesehen und ist moralisch bedenklich, aber es ist nicht verboten.
Also wenn ihr Spaß miteinander haben wollt lass dich nicht aufhalten.
In den Cousin verknallt sein ist so normal es irgend geht. Man hat eine Vertrautheit, die man sonst selten findet, ist etwa im gleichen Alter und zum ausprobieren seiner Sexualität kommt er gerade rechtzeitig...
Allerdings ist es nicht sehr gern gesehen, da die Verwandtschaft relativ nah ist.
Früher war es Tatsache Usus Cousin oder Cousine zu heiraten ☝🏻
W 19 alles gut bei Cousine und Cousin ist es ja auch erlaubt und wenns dir gefällt dann machs
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Gott sei dank ist der Paragraph aber in Bezug auf die Frage der Fragestellerin nichtig.
Denn, der Begriff einer Verwandtschaft aufsteigender Linie betrifft die sexuellen Beziehungen zwischen Verwandten gerader Linie, mithin mit den Eltern oder den Großeltern.
Der Absatz 2 regelt somit die Strafbarkeit der Kinder oder Enkelkinder, wobei der Absatz 1 die Strafbarkeit der Eltern und der Großeltern regelt.
Nicht strafbar nach § 173 StGB als Beischlaf zwischen Vewandten ist hingegen der Geschlechtsverkehr mit einer Cousine oder einem Cousin oder mit dem Onkel oder der Tante.
Ja gönn dir.
Hauptsache du stellst nicht noch weitere Fragen zu der Konstellation.