Sexuelle Belästigung?

5 Antworten

Hallo Madgirl627,

würde ich schon als solche Einschätzen. Mal ganz davon abgesehen, dass Minderjährige zu schlagen, vor allem als Erziehungsberechtigter nicht in Ordnung ist, könnten entsprechende Schläge auch mit der Kleidung am Körper "durchgeführt" werden.

Ich würde in deinem Fall umgehend das Jugendamt einschalten, weil wie gesagt sind Schläge keine Erziiehungsmethode und da hat die Erziehungsberechtigte Person meiner Meinung nach so schnell wie möglich das Sorgerecht zu verlieren!

Ich wünsche dir alles Gute für den Gerichtstermin 👍🏼

Ben

Madgirl627 
Fragesteller
 01.01.2022, 18:45

Das Jugendamt ist schon seit mehreren Jahren bei uns. Und alles was ich erzähle, wird mir nie geglaubt. Das Jugendamt sagt dann sowas wie: Das glaub ich dir aber nicht. Und die blauen Flecken hast du dir selber zugefügt und bla bla bla. Deswegen soll das jetzt der Richter entscheiden.

Ich danke vielmals für die hilfreiche Antwort. Danke!

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Hey kleine, ich bin’s erneut :-)

ich hab mich für deine weiteren Fragen interessiert und ich bin gerade wirklich zutiefst bestürzt was ich gelesen habe.

Also kurz zur Erklärung:

Ich bin Sarah und studier gerade im 6. Semester soziale Arbeit. Also ich bin quasi fast fertig. Deshalb auch mein ganzes Wissen :-) Nebenher arbeite ich auf einer betreuten Jugendwohngruppe. Damit möchte ich sagen, ich kenne zum einen die Praxis, das Jugendamt, Gerichtsverfahren, etc. und zum anderen hab ich theoretisches Wissen aus meinem Studium. Jedes Semester hatten wir auch Rechtsgrundlagen. Also mit mir hast du einen Profi zur Hand.

Dein Schicksal und deine bisherigen Erfahrungen machen mich wirklich sprachlos. Daher möchte ich dir eine meiner E-Mail Adressen geben. Schreib mir jederzeit, wenn du irgendeine Frage hast. Sei sie noch zu klein. Ich werde sie dir beantworten.

Satchidananda.S@web.de

Nun noch kurz zu deiner Frage:

  1. bei Kindeswohlgefährdung müssen alle Fachkräfte direkt handeln! Sie müssen direkt eine Gefährdeneinschätzung vornehmen und dich ggf. direkt aus der Familie holen. Das man dir nicht geglaubt hat, macht mich wirklich sauer. Denn wenn sich Kinder schon von selber melden, muss man gerade dann noch mehr handeln.
  2. Seit Ende der 90er oder Anfang 2000, ist es gesetzlich VERBOTEN seine Kinder mit Gewalt zu bestrafen! Du hättest auch jederzeit das Recht gehabt, die Polizei anzurufen. Diese wiederum hätten das weitergeben müssen und dann hätte direkt eine Gefährdeneinschätzung stattfinden müssen. Also du darfst dir bei Übergriffen auf dich jederzeit jede Hilfe holen! Polizei, Feuerwehr, Nachbarn, Telefonseelsorge, Jugendamt, whatever.
  3. Vor allem aber musst du dich zu keinem Zeitpunkt entblößen müssen!!! Das ist sehr wohl ein sexueller Übergriff, den du anzeigen kannst und solltest. Ein Stiefvater, der nicht mal mit dir Verwandt ist, dich auffordert dich zu entblößen, um dich dann zu schlagen. Wow. Nein! 1000 faule Warzen sollen ihm auf seinen Fingern wachsen!
  4. in Deutschland haben wir die Grundrechte. Das sind die absolut wichtigsten Rechte überhaupt. Darunter zählt Deine Menschenwürde. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Das bedeutet, niemand absolut niemand zu keiner Zeit darf dich und deine Würde angreifen. Dich zu verletzen und dich zu entblößen, entwürdigt dich auf einer ganz üblen Stufe! Dann gibt es auch noch das Recht auf sie Körperliche Unversehrtheit. Niemand absolut niemand zu keiner Zeit und zu keinem Grund, darf dich verletzen!

ich muss ehrlich sagen, dass mich deine Geschichte echt erschüttert. Vor 10 Jahren, ja da war das fachliche Wissen noch nicht so supi. Aber das sowas heutzutage immer noch passieren kann, macht mich echt sauer. Naja zum Glück bist du jetzt in Obhut genommen.

Zum Gericht wollte ich noch eine Sache sagen:

Wenn es dir sehr schwer fällt zu reden, kannst du auch alles aufschreiben und entweder selber vorlesen oder vorlesen lassen.

Pass auf dich auf und mach’s gut!

Sarah :-)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Madgirl627 
Fragesteller
 11.03.2022, 07:19

Vielen Dank! Damals wusste ich leider nicht dass ich Anzeige machen konnte und dass schlagen nicht erlaubt ist. Weil meine Mutter und mein stuefvater Italiener sind und in Italien istvdas erlaubt bzw es interessiert keinen. Und jetzt ist es zu spät für die anzeigen. Wenn ich fragen habe dann schreib ich dir , danke. Ich bin so dankbar dass es wenigstens paar gute Menschen gibt <33

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ExpectoPatro614  12.03.2022, 00:57
@Madgirl627

Ja das ist absolut nachvollziehbar. Weißt du das ist eben der Punkt: Kinder sollten Kinder sein dürfen und nicht überlegen müssen darf man das gerade oder nicht dies das. Und das ist jedes Mal aufs Neue unverständlich für mich, wie man nicht selber automatisch nur das Beste für sein Kind geben will. 🤷🏼‍♀️

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Medel, ich war in der selben Situation. Das ist auf jeden Fall eine sexuelle Belastung und das er dich schlägt (was er nicht darf) ist auch nicht in ordnung! Zeig in auf jeden Fall an, solche Menschen gehören ins Gefängnis und Psychiatrie gesteckt. Ich bitte dich nur um eins, habe keine Schuld Gefühle! Du bist noch Jugendlich und er ist ein (erwachsen man) du selbst könntest nichts dafür, glaube an dich und sei dir keine Schuld bewusst, stehe zu dir egal was passiert war/ist. Wen du es nicht machst könntest du selbst sogar Probleme bekommen ( Depressionen usw.) Geh zu einem Psychologen, hab ich auch gemacht. Die wissen sehr gut wie man mit den Personen die sowas durchgemacht haben spricht, lass dir bitte helfen. Trau dich, sonst gehst du ein! (Eigenerfahrung).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Madgirl627 
Fragesteller
 01.01.2022, 21:27

Danke. Ich hab mir schon längst Hilfe geholt. Ich war beim Psychologen und der meinte, dass ich nicht mehr zu ihn kommen muss, weil ich psychisch gesund bin. Ich hab versucht, mir Hilfe beim Jugendamt zu holen und das Problen war, dass ich die schlimmsten Jugendarbeiter vor mir hatte. Der erste, der hat immer gesagt, dass Hilfe kommt und nie hat sich etwas geändert. Er wurde gekündigt. Der nächste hat meinem Stiefvater und meiner Mutter auch, nur gesagt, dass sowas gar nicht geht und es nicht mehr vorkommen sollte. Dann hab ich in der Schule mit einer Vertrauenslehrerin darüber geredet. (Sie ist jetzt meine Vertrauensperson) SIE hat das Jugendamt auch abgerufen und denen versucht klar zu machen, dass ich zu Hause gefährdet bin. Dann wurde der vom Jugendamt auch gekündigt. Die neue vom Jugendamt, mit der ich auch jetzt zu tun habe, ... Die glaubt mir nicht, obwohl ich ihr meine blauen Flecken gezeigt habe. Sie sagt, dass ich mir Die Blauen Flecken selber zufüge. Und jetzt muss das ein Richter klären. Das bedeutet, dass der Richter entscheidet, was passiert. Also, ob ich von Zu Hause weg komme oder ob alles so bleibt wie es ist oder ob die ins Gefängnis kommen

....

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Ich denke es könnte rechtlich in der Praxis als erzieherische Massnahme durchgehen.

Naja, eher nicht. Es ging im Grunde nur darum, dass dir die Schläge auf den blanken Popo mehr wehtun. Sexuell wurde es ja nicht.

Aber was auch immer, diese Tat ist krank & scheiße.

Madgirl627 
Fragesteller
 01.01.2022, 18:40

Danke für deine gute Antwort. Sie ist sehr hilfreich. Und diese kranke Tat ist leider einer der harmlosen Taten. Aber danke. Lg

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sccangel09  01.01.2022, 18:41
@Madgirl627

Gerngeschehen... Es tut mir unfassbar leid, dass du sowas durchmachen musst...

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