Hey kleine, ich bin’s erneut :-)
ich hab mich für deine weiteren Fragen interessiert und ich bin gerade wirklich zutiefst bestürzt was ich gelesen habe.
Also kurz zur Erklärung:
Ich bin Sarah und studier gerade im 6. Semester soziale Arbeit. Also ich bin quasi fast fertig. Deshalb auch mein ganzes Wissen :-) Nebenher arbeite ich auf einer betreuten Jugendwohngruppe. Damit möchte ich sagen, ich kenne zum einen die Praxis, das Jugendamt, Gerichtsverfahren, etc. und zum anderen hab ich theoretisches Wissen aus meinem Studium. Jedes Semester hatten wir auch Rechtsgrundlagen. Also mit mir hast du einen Profi zur Hand.
Dein Schicksal und deine bisherigen Erfahrungen machen mich wirklich sprachlos. Daher möchte ich dir eine meiner E-Mail Adressen geben. Schreib mir jederzeit, wenn du irgendeine Frage hast. Sei sie noch zu klein. Ich werde sie dir beantworten.
Satchidananda.S@web.de
Nun noch kurz zu deiner Frage:
- bei Kindeswohlgefährdung müssen alle Fachkräfte direkt handeln! Sie müssen direkt eine Gefährdeneinschätzung vornehmen und dich ggf. direkt aus der Familie holen. Das man dir nicht geglaubt hat, macht mich wirklich sauer. Denn wenn sich Kinder schon von selber melden, muss man gerade dann noch mehr handeln.
- Seit Ende der 90er oder Anfang 2000, ist es gesetzlich VERBOTEN seine Kinder mit Gewalt zu bestrafen! Du hättest auch jederzeit das Recht gehabt, die Polizei anzurufen. Diese wiederum hätten das weitergeben müssen und dann hätte direkt eine Gefährdeneinschätzung stattfinden müssen. Also du darfst dir bei Übergriffen auf dich jederzeit jede Hilfe holen! Polizei, Feuerwehr, Nachbarn, Telefonseelsorge, Jugendamt, whatever.
- Vor allem aber musst du dich zu keinem Zeitpunkt entblößen müssen!!! Das ist sehr wohl ein sexueller Übergriff, den du anzeigen kannst und solltest. Ein Stiefvater, der nicht mal mit dir Verwandt ist, dich auffordert dich zu entblößen, um dich dann zu schlagen. Wow. Nein! 1000 faule Warzen sollen ihm auf seinen Fingern wachsen!
- in Deutschland haben wir die Grundrechte. Das sind die absolut wichtigsten Rechte überhaupt. Darunter zählt Deine Menschenwürde. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Das bedeutet, niemand absolut niemand zu keiner Zeit darf dich und deine Würde angreifen. Dich zu verletzen und dich zu entblößen, entwürdigt dich auf einer ganz üblen Stufe! Dann gibt es auch noch das Recht auf sie Körperliche Unversehrtheit. Niemand absolut niemand zu keiner Zeit und zu keinem Grund, darf dich verletzen!
ich muss ehrlich sagen, dass mich deine Geschichte echt erschüttert. Vor 10 Jahren, ja da war das fachliche Wissen noch nicht so supi. Aber das sowas heutzutage immer noch passieren kann, macht mich echt sauer. Naja zum Glück bist du jetzt in Obhut genommen.
Zum Gericht wollte ich noch eine Sache sagen:
Wenn es dir sehr schwer fällt zu reden, kannst du auch alles aufschreiben und entweder selber vorlesen oder vorlesen lassen.
Pass auf dich auf und mach’s gut!
Sarah :-)