Sex auf Balkon?
Wir hatten gegen 23 Uhr Sex auf unserem Balkon und vermuten von Nachbarn gesehen worden zu sein.
Wie sehen die Strafen aus, wenn es zu eine Anzeige kommt?
Wir haben so Panik
Hat jemand Erfahrung
7 Antworten
Erregung öffentlichen Ärgernisses. Geldstrafe oder maximal Knast für ein Jahr. Auf dem Balkon wahrscheinlich nur ersteres, außer das war nicht das erste Mal.
Aber am Schluss muss es überhaupt zu einer Anzeige erstmal kommen.
Streng genommen darf man Sex nur in Schall- und Lichtdichten Atombunkern haben. Naja, vielleicht nicht ganz so streng, aber zur SB lasse ich schon den Rolladen runter und schließe die Zimmertüre.
Ja das habe ich. Als ich jung war hatte meine Freundin und ich oft Sex auf dem Balkon in der Stadt und wir versuchten immer auf einer Liege uns nicht sichtbar zu zeigen, trotzdem haben die Leute im Quartier erzählt, dass wir Sex hätten. Es muss also Voyeure gegeben haben, diese haben sich aber gehütet dies der Polizei zu sagen um sich nicht lächerlich oder gar strafbar zu machen.
Das ist maximal eine Ordnungswidrigkeit also wenn überhaupt da springt nicht viel für euch raus. Das Vergnügen war es auf jeden Fall denke ich wert!😀
Statt auf dem Balkon solltet ihr es lieber in der Wohnung tun, da könnt ihr auch bei geöffneten Fenster nackt sein. Das ist dann meines Wissens nicht strafbar.
Das ist aber ein anderer Sachverhalt, wenn man gesehen werden will.
Bei Kirche oder KiTa in der Nähe kann das Ordnungsamt einen Sichtschutz vorschreiben.
Nun das ist wohl sehr an den Haaren herbeigezogen, ob Erdgeschoss oder 10. Stock spielt dabei keine Rolle. Ich lebe in einer Villa am See und bin den ganzen Tag nackt im und ausserhalb des Hauses, ich habe einen Swimmingpool und wir baden alle nackt, Der Riesen Garten ist an Wegen auf zwei Seiten und wer stillsteht und durch die Hecke schaut sieht uns nackt, alle Nachbarn wissen, dass wir nackt leben, die Polizei, die Mitbewohner im Dorf, alle wissen es und niemand stört sich daran. Aber eben, es kommt immer darauf an wo man lebt, wir leben an einem See und darauf segle ich im Sommer immer nackt und ich kenne viele Dorfbewohner, die das auch machen. (Achtung ich lebe in der Schweiz)
Ist eine Erregung öffentlichen Ärgernisses, wird vermutlich nur eine Geldstrafe geben, wenn euch die Nachbarn angezeigt haben. Dafür sollten sie aber Beweise haben, sonst ist es Aussage gegen Aussage.
Siehe StGB 183 a.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Bin aber weder Anwalt noch Richter. Nur ein Hobby Jurist.
Statt auf dem Balkon solltet ihr es lieber in der Wohnung tun, da könnt ihr auch bei geöffneten Fenster nackt sein. Das ist dann meines Wissens nicht strafbar.
Wenn man extra nackt in der Wohnung ist ,um gesehen zu werden (zB im Erdgeschoss) ist es sehr wohl strafbar.