Selbstbefriedigung eigene Wohnung kündigung?
Mal so eine Frage kann mir gekündigt werden wenn ich mir einen runter hole in der Wohnung? Ich frag mich das weil eine Nachbarin hat mich dabei gesehen als sie rauchen war. Mir war das unangenehm.
7 Antworten
Guten Morgen!
Nein, grundsätzlich darf man dich natürlich nicht dafür kündigen, dass du dich in deiner eigenen Wohnung selbstbefriedigst...
Allerdings solltest du dies nicht öffentlich machen, denn z.B. der Balkon wäre nicht mehr ganz "privat", da er öffentlich einsehbar wäre.
Wenn deine Nachbarin dich erwischt hat, könnte sie eine Anzeige gegen dich erstatten. Ich denke aber, dass es dabei bleiben wird, dass sie nichts dazu sagt und schweigt, wenn du es nicht wiederholst...
- Wie hat sie reagiert?
- Hat sie was zu dir gesagt?
Liebe Grüße
LunaticTiger // Justin
Kein Problem :-)
Wenn sie in dein Fenster geschaut hat, ist es sowieso nicht legitim, da sie so gegen deine Privatsphäre verstoßen hat...!
... kleiner Tipp noch: Hier auf gutefrage.net kannst du gerne zu allen Du sagen... wir sind ja quasi eine große Familie ;-)
LG Justin
Hallo Flo65!
Gekündigt wird Dir die Wohnung nicht aber im Extremfall könnte die Nachbarin Anzeige erstatten. Z. B. wenn Du durch Dein Verhalten provoziert hast dass Du gesehen wirst
Schönen Tag
wie konnte Deine Nachbarin Dich dabei sehen? Entweder hast Du nackt direkt am Fenster gestanden, dann wäre es sexuelle Belästigung von Dir oder sie hat bei Dir durchs Fenster geschaut, dann war das eine Verletzung der Privatsphäre
ja, bei uns kann man beim Rauchen auch problemlos anderen ins Fenster schauen und erkennt deutlich, was da passiert. und jeder glaubt das noch, wenn es dann der Hausverwaltung oder dem Vermieter erzählt wird ... jaja ...
Nein. Grundsätzlich darf die Mieterin dich nicht kündigen wenn die Nachbarin dich beim befriedigen entdeckt hat da du ein recht hast auf selbstbefriedigung. Ist ja schließlich nicht verboten. Wenn die Mieterin dich rausschmeißen würde könntest du Anzeige erstatten.
Mfg Ali
warum soll eine Mieterin den Mieter einer anderen Wohnung rausschmeissen können? das eigene Mietverhältnis kann gekündigt werden.
Hab ich ja auch nicht gesagt ich hab gesagt dass die Mieterin ihn nd kündigen darf
Servus nein nur in meiner Wohnung, und sie Tratscht es gerne weiter, öffentlich mach ich es auch net sie hat mich wie gesagt durchs Fenster gesehen ansonsten nix weiter mich hat es nur beunruhigt.
Danke ihnen
Gruß Florian