Mit jüngerer Cousine schlafen?

12 Antworten

Wisst ihr, ihr habt im Leben noch so viel Zeit,

um auch die "schönen" Dinge des Lebens zu erkunden, zu genießen.

Warum wollen die jungen Menschen immer alles gleich, sofort erleben.

Ihr kennt ja nicht mal euren Körper selbst, wollt aber den Anderen um so besser verstehen. Gewiss gibt es auch einen Drang, das zu machen, was Alle machen; ja aber nicht alles dann, wenn man noch warten sollte.

lasst euren Gefühlen freien Lauf, allerdings vorher das Verhüten abklären, den die Folgen können es in sich haben....

Denke Rechtlich kein Problem. Wenn ihr also beide Bock habt, viel Spaß.

Ich würde das aber niemanden erzählen ok. Und vergesset nicht zu verhüten, die kann Schwanger werden und das wollt ihr bestimmt nicht.

Klar doch Ihr seid beide über 14 Jahre und wenn ihr beide wollt steht dem nichts im wege. hier die Info zum §173 StGB.

Der § sagt folgendes aus:

§ 173 StGB: Dieser Paragraph stellt den sexuellen Verkehr zwischen Verwandten in gerader Linie (z. B. Eltern und Kinder) sowie zwischen Geschwistern unter Strafe. Der Gesetzestext besagt, dass sexuelle Handlungen zwischen solchen Personen, die miteinander verwandt sind, strafbar sind und mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden können.

Die gerade Linie ist: Vater, Mutter, Tochter und Sohn, die dürfen unter einander keinen Geschlechtsverkehr haben. Geschwister sind immer leiblich von den gleichen Eltern (gleiche Mutter und Vater), sonst sind es keine. Es steht nur der Beischlaf (vaginale Penetration) unter Strafe. Andere sexuelle Handlungen werden in dem § 173 StGB nicht bedacht.

Stiefmutter und Stiefsohn oder Stiefvater und Stieftochter oder Stieftochter und Stiefsohn dürfen Geschlechtsverkehr und sexuelle Handlungen haben, ohne Strafen. Und auch so Vater mit Sohn oder Bruder mit Bruder oder Mutter mit Tochter oder Schwester mit Schwester.

Auch gibt es keine Regel und Einwende bei Tante, Onkel, Cousin, Cousine.

Um eine genetische Verarmung aufgrund von Inzucht zu verhindern gibt es den § 173 StGB.

Weil durch Inzucht Erbkrankheiten zwangsläufig weitergegeben werden bei enger Verwandtschaft, siehe das "Habsburger Kinn" und die Blütekrankheit im europäischen Adel. Kinder aus solchen Verbindungen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit Behinderungen aufweisen.

Auch die amerikanischen Hutterer und Amisch sind sehr von inzuchtbedingten Erbkrankheiten betroffen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vieles in meinen Leben und den Partnern erlebt und getestet

buddl1358  02.07.2025, 10:12

uhi nicht nur das StGB durchwälzt...

Mach einfach, spricht nichts dagegen.

Ich habe es auch schon mit mein Cousin gemacht