Mit 16 Pornos drehen?
Darf man diese Legal veröffentlichen? Wenn ja, wo?
9 Antworten
Du darfst für den privaten Gebrauch welche drehen, ja. Diese "Werke" dürfen aber nicht veröffentlicht, vervielfältigt oder verkauft werden sondern nur denjenigen zur Verfügung gestellt werden, die sie produziert haben. Das heißt wenn du dich mit deiner Perle filmst kannst du das gerne machen, das Video muss aber unter euch bleiben. Nachzulesen: §184c Absatz 4 StGB.
Ich würde übrigens überhaupt kein Foto von mir öffentlich zeigen, ohne vorher meinen Zwillingsbruder zu fragen, denn wir sehen gleich aus.
Ich weiß, dass ich ihn nicht fragen muss, aber ich mache es aus Wertschätzung gegenüber ihm.
Deswegen verweigere ich Facebook und ich habe auch hier kein Bild von mir drin
Kommt drauf an was in den AGBs der Seite steht. Wenn diese zum Beispiel keine Haftung übernimmt für den Content den ihre Mitglieder uploaden dann machen sich diejenigen strafbar, die diesen sogenannten Jugendporno hochladen. Falls die Website jedoch selbst für ihren Inhalt haftet, dann ja, dann haftet die Website auch in diesem Fall. Wenn du sowas also unbedingt hochladen willst, lohnt es sich definitiv, vorher einen Blick in die AGBs der Seite zu werfen, und schreib am besten NICHT in die Beschreibung, dass ihr u18 seid.
Ich würde niemals ein Bild von mir hochladen, ich verweigere ja selbst Facebook, die Sache ist nur die, dass niemand für sein eigenes Bild verurteilt werden kann wegen dem Recht am eigenen Bild
Also wenn sie nur sich selbst hochläd bekommt nicht sie den Ärger sondern die Internetseite die es annimmt
Also das drehen ist kein Problem solange du sie für dich Privat hältst. Aber wenn du sie veröffentlichen willst musst du mindestens 18 Jahre alt sein ,da es das Gesetz so verlangt
ich glaub nicht das es legal ist sie zu veröffentlichen...
Klar kannst du des machen aber online stellen darfst du erst ab 18
Du darfst sie drehen und veröffendlichen, aber die Seite die sie annimmt bekommt Probleme, also brauchst du deine eigene Seite und ich glaube auch die die volljährig sind und sich deine Pornos anschauen bekommen Probleme aber du darfst mit deinem eigenen Bildmaterial machen was du willst
@rampe wtf also darf man keine Geschichte verbreiten in der jemand mit 16 Sex hat?
Natürlich darf man das, in einem Buch kannste schreiben was du möchtest
Verbreitung und Besitz von Jugendpornographie ist eine Straftat.
Einzig die Herstellung und der Besitz zum persönlichen Gebrauch (der "Darsteller") ist straffrei - ein Bild oder ein Clip an eine andere Person geschickt oder nur einer anderen Person gezeigt dann ist der tatbestand erfüllt.
§ 184cVerbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine
jugendpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit
zugänglich macht; jugendpornographisch ist eine pornographische Schrift
(§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:
a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person oder
b) die
Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch
nicht achtzehn Jahre alten Person in unnatürlich geschlechtsbetonter
Körperhaltung,
2. es
unternimmt, einer anderen Person den Besitz an einer
jugendpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder
wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen,
3. eine jugendpornographische Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder
4. eine
jugendpornographische Schrift herstellt, bezieht, liefert, vorrätig
hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder
auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1
oder 2 oder des § 184d
Absatz 1 Satz 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche
Verwendung zu ermöglichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe
bedroht ist.
(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig oder
als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher
Taten verbunden hat, und gibt die Schrift in den Fällen des Absatzes 1
Nummer 1, 2 und 4 ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen
wieder, so ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
zu erkennen.
(3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer
jugendpornographischen Schrift, die ein tatsächliches Geschehen
wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3
sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche
jugendpornographischen Schriften, die sie ausschließlich zum
persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen
hergestellt haben.
In ihrem Fall geht aber das Recht am eigenen Bild vor, den für das was du mit deinen Bildern machst, kann dich niemand bestrafen
Wenn du das Bild bei Facebook hoch lädst übergibst du gleichzeitig auch das Recht an eben diesem Bild Facebook. Wissen aber nur wenige. Jedes Bild, dass man bei Facebook hoch lädt gehört ab dem Zeitpunkt Facebook.