Darf ich als 16-jähriger mit meiner 30-jährigen Lehrerin schlafen?

10 Antworten

Darf ich als 16 jähriger mit meiner 30 järigen lehrerin schlafen also sex haben?

Kurz und knapp: Ja!

Aber: Aus Sicht der Lehrerin sieht das anders aus! ;-)

Generell gilt in Deutschland: Ü14 dürfen keinen Sex mit U14 haben. Bei Schutzbefohlenen liegt die Untergrenze allerdings nicht bei 14, sondern bei 16. (Klasssen-)Lehrer dürfen also prinzipiell nicht mit ihren U16-Schülern Sex haben.

Nun, Du bist 16, also wäre das nicht prinzipiell strafbar für sie, sondern nur, wenn sie bei U18 ihre Position dafür missbraucht (also z.B. gute Noten für Sex). Aber vom Strafrecht abgesehen gibt es noch das Arbeits- bzw. das Schulrecht. Und die Schulgesetze bzw. analog die Arbeitsverträge sehen in allen Bundesländern vor, dass Sex von Lehrern mit ihren minderjährigen Schülern nicht erlaubt ist.

Sprich: Wenn so etwas herauskäme (und bewiesen werden kann), würde sie zwar wohl nicht bestraft, aber sie müsste mindestens die Schule wechseln, bzw. schlimmstenfalls würde sie den Job ganz verlieren.

Fazit: Dir könnte nichts passieren, aber die Lehrerin könnte berufliche Probleme bekommen.

PS: An meiner Schule gab es in meiner Jahrgangsstufe auch mal Gerüchte. Aber eben nur Gerüchte. Bald nach dem Abitur hat der Lehrer sich dann von seiner Frau scheiden lassen, und niemand hat es überrascht, mit wem er fortan glücklich zusammenlebte ...

Libertinaer  10.11.2017, 14:15

Nachtrag: Der neue französische Staatspräsident ist mit seiner ehemaligen Lehrerin verheiratet. :)

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Du ja sie nein weil sie sich anhand durch ihren Beruf strafbar macht vom Alter wäre es ok

Libertinaer  10.04.2016, 05:05

Strafbar würde sie sich nur bei Ausnutzung ihrer Position machen (z.B. gute Noten für Sex).

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Du darfst, aber sie nicht. Das ist Sex mit Schutzbefohlenen.

Libertinaer  10.04.2016, 05:06

Das ist Sex mit Schutzbefohlenen

... der als untere Altersgrenze 16 vorsieht.

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BiggerMama  10.04.2016, 12:06
@Libertinaer

Nein, die Altersgrenze 16 gilt für alle Erwachsenen, jemand, dem ein Sechzehnjähriger untergeben ist, darf das gar nicht.

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Libertinaer  15.04.2016, 11:07
@BiggerMama

Nein, die Altersgrenze 16 gilt für alle Erwachsenen, jemand, dem ein Sechzehnjähriger untergeben ist, darf das gar nicht.

Alte Juristenregel: "Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz." ;-)

  • Was Deutschland angeht, steht dort sinngemäß: Erwachsene machen sich beim freiwilligen Sex mit 14/15-Jährigen PRINZIPIELL NICHT strafbar, sondern nur in seltenen Ausnahmefällen, z.B. wenn sie für den Sex bezahlen, oder eben wenn ein Erziehungsverhältnis o.ä. vorliegt.
  • WENN ein Erziehungsverhältnis vorliegt, DANN ist es aber bei 16/17-Jährigen NUR strafbar, WENN das Erziehungsverhältnis dafür missbraucht wird (z.B. gute Noten für Sex).
  • Wenn Du nach 32-jähriger Lehrer 14-jährige Schülerin Freispruch googelst, wirst Du ein Urteil finden, das beides abdeckt: Anklage weil "Lehrer mit U16", Freispruch weil "keine Schutzbefohlene" (er war nicht der Klassen-, sondern nur Vertretungslehrer).
  • Nur in der Schweiz ist die generelle Schutzaltergrenze höher: nicht wie in D & A bei 14, sondern bei 16 (mit "3 Jahre Toleranz"-Regel - D: keine verbindliche Toleranzregel, A: 3-4 Jahre Toleranzabstand). Aber ich weiß nicht, wie es dort bei Schutzbefohlenen aussieht. Zumindest in Österreich geht man hingegen auch dann respektvoller mit den sexuellen Wünschen sexualmündiger Minderjähriger um als es die Deutschen tun (s. meinen Kommentar hier auf den österreichischen User Herb3472 ). 

Generell ist also in allen drei deutschsprachigen Staaten die Kombi 18/15 erlaubt, wenn auch in der Schweiz nur knapp. Z.B. 44/14 ist hingegen in D & A prinzipiell ebenso legal, wie z.B. 66/16 in CH ...

PS: Wenn Du als Nicht-Juristin verständlicherweise Schwierigkeiten hast, die knappen gesetzlichen Fachtexte zu verstehen: Es gibt extra kommentierte Gesetzesausgaben, wo die Gesetze juristischen Laien auch ein wenig erklärt werden. Und hier bei GF findest Du zumindest vereinzelt Fachkundige, die das ebenfalls gerne verständlich erklären. Ich gehöre dazu - also frag ggf. ruhig einfach nach, wenn Du etwas nicht bzw. falsch verstehst.

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Dü dürftest theoretisch ja-- Aber deine Lehrerin darf das nicht!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lebens & Sexualberatung. Hilfe & Coaching

Egal wie alt du bist. Solange sie eine Lehrkraft ist und dich unterrichtet, macht sie sich strafbar.

Melcome 
Fragesteller
 08.03.2016, 23:43

und wenn sie nicht meine lehrerin ist darf ich dann wenn ich 16 bin?

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MrBuecherwurm  08.03.2016, 23:46
@Melcome

Dann bist du 16, ich meine dann kannst du sex haben mit wem du willst.

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heyheymymy  08.03.2016, 23:47

Nicht nur wenn sie ihn unterrichtet, es reicht schon, dass sie an der Schule unterrichtet an der er Schüler ist, Auch wenn sie ihn nicht unterrichtet.

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Libertinaer  10.04.2016, 05:11

Egal wie alt du bist. Solange sie eine Lehrkraft ist und dich unterrichtet, macht sie sich strafbar.



Das ist falsch.

  1. Es muss sich um eine/n Schutzbefohlene/n handeln. Das ist eine hohe Hürde! Sie gilt bei Klassenlehrern, nicht aber bei Vertretungslehrern, und schon gar nicht bei irgendwelchen anderen Lehrern der Schule.
  2. Bei Schutzbefohlenen gilt ein Mindestalter von 16. Von 16 bis 18 ist es nur bei einem Missbrauch der Position strafbar, nicht aber z.B. bei einer Liebes- oder sexuellen Beziehung, ohne diesen Missbrauch.
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