Meine Eltern lassen mich nicht raus...

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es tut mir sehr leid, im Jahre 2011 in Deutschland immer noch sowas lesen zu müssen. Aber leider, leider kann Dir niemand helfen. Solange Du nicht 18 bist, mußt Du tn, was Deine Eltern wollen. Es gibt zwar das Jugendschutzgesetz, demzufolge Du mit 16 bis 24 Uhr in die Disco darfst, aber ich denke mal, dann wird Dein Vater erst einen Tobsuchtsanfall bekommen und danach Dich entweder windelweich prügeln oder DIch in die Türkei zu einem "Onkel" schicken, wo Du dann als Haussklavin vegetieren darfst.

Unglaublich, daß es sowas immer noch gibt.

Sobald Du 18 bist, kannst Du Dich an die Behörden wenden, denn dann ist das Freiheitsberaubung.

nazlii 
Fragesteller
 07.04.2011, 16:06

aber ich will kein stress mit meinen eltern, wenn ich mich von ihnen "scheiden lasse" werden die mir es nie verzeihen.. =(

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Wapiti64  07.04.2011, 16:23
@nazlii

Ich fürchte, in Deinem Fall gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder "Keinen Streß mit den Eltern" oder "So leben, wie Du möchtest". Man kennt da ja leider genug Beisipiele. Aber Du hast ja noch zwei Jahre Zeit, um Dir zu überlegen, was Du tun sollst...

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Eindeutig haben Eltern kein Recht Kinder zu schlagen, oder ihnen GENERELL etwas zu verbieten, oder weg zu nehmen, oder das Kind zu etwas zu zwingen.

Auch die Differenzierung ein Klaps auf den PO, oder eine Ohrfeige sind kein Schlagen trifft nicht zu! Es ist gesetzlich festgelegt das jegliche Maßnahmen dieser Art den Eltern verboten sind.

Gesetzliche Regelung

Am 2.11.2000 wurde das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet. Sein die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffender Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst:

»Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.« In § 16 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII wurden die Angebote der Jugendhilfe zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie um folgende Aufgabe erweitert:»Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.«

Zielsetzung der gesetzlichen Neuregelung ist es, nicht nur die Gewalt in der Erziehung zu ächten, sondern zugleich Eltern (und anderen Personensorge-Inhabern) Wege zur gewaltfreien Erziehung aufzuzeigen und sie dabei zu begleiten.

Bei wiederholtem Auftreten derartigen elterlichen Fehlverhaltens kommen Eingriffe des Familiengerichts in das Elternrecht gemäß §§ 1666, 1666a BGB bis hin zu Beschränkungen oder Entzug des Sorgerechts in Betracht und strafrechtlich stellen solche Verfehlungen – spätestens jetzt – stets Körperverletzungen bzw. Nötigungen dar.

Antworten wie "Ab 18 Jahren darfst du entscheiden", oder "Eltern haben das Erziehungs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht" entbehren jeder Grundlage.

Lass dir also bitte keine pauschalen Antworten geben, sonder lass dir die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sagen. Aber nicht pauschal, sondern mit Angabe der §§.

Ich habe bereits oft Kinder, Jugendliche und junge Menschen beraten, denen so ein Blödsinn erzählt wurde. Allein im letzten Quartal habe ich in 8 Fällen vergeblich versucht das Eltern im persönlichen Gespräch zu verdeutlichen.

Man hat mich beschimpft und mir erklärt das man sich auskennt mit dem Recht. Und dann, dem Haus-Recht entsprechend, aus der Wohnung gewiesen.

Was mich aber nicht gehindert hat den die betreffenden Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen weiter zu beraten und zu betreuen.

Die Eltern verbal zu überzeugen war nicht möglich. Also habe ich sie praktisch überzeugt.

Das heist ich habe in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen (Jugendamt und anderen Behörden, wie u.a. Gerichte), und den jungen Menschen, den Eltern gezeigt das die Rechtslage anders ist und die betreffenden Ratsuchenden konnten das Elternhaus gegen den Willen der Eltern verlassen.

Das Kindergeld wurde nicht mehr den Eltern, sondern den Ratsuchenden auf ihr Konto überwiesen. Und soweit die Eltern Leistungsfähig waren mußten sie sogar ergänzend Unterhalt an ihr Kind zahlen.

Zu beachten ist dabei noch das viele Eltern der Meinung sind, nach Abzug ihrer erforderlichen Ausgaben und Aufwendungen sind sie nicht mehr Leistungsfähig zum Unterhalt.

Aber auch das ist falsch. Erforderlicher Unterhalt geht vor Begleichung von Schulden und sonstigen Dingen wie Pfändungen vor.

Meine Antwort ist etwas im "Rechtsdeutsch" gefasst. Das soll dir nur zeigen Das viele Eltern nicht die richtigen Informationen zu „ihren“ Rechten haben und ergänzend ihre Pflichten nicht kennen.

Wenn du noch weitere Fragen hast kannst du dich gern an mich wenden.

Gruß Michael

also erst einmal respekt dass du das so ruhig durchgestanden hast bisher.

ich durfte damals immer nur bis 8 raus und am wochenende auch nur bis 10. wenn ich mal auf eine feier wollte dann haben meine eltern ganz genau gefragt bei wem usw. naja ich als mutter würde auch so sein glaube ich ...

 

aber hast du dich denn schonmal mit deinen eltern zusammengesetzt und mit ihnen darüber geredet? vom gesetz her darfst du ja länger raus als bis 18uhr. aber frag sie doch einfach mal gnaz lieb ob die da was ändern würden dir zu liebe.

 

ansonsten geh zu einer beratungsstelle für sowas! ganz ehrlich die helfen auch!

nazlii 
Fragesteller
 07.04.2011, 16:08

wenn ich mit denen auch nur versuche zu reden lehnen die es ab. die werden sofort beleidigt wenn ich denen sage das die es mir zu liebe machen sollen und das es eigentlich im gesetz steht, dass ich länger als 18 uhr raus darf..und die würde NIE mit mir in eine beratungstelle gehn niee..

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Wapiti64  07.04.2011, 16:24
@nazlii

DU kannst ALLEINE zu einer Beratungsstelle gehen!

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Immer dieser Dreck mit "verletzter Ehre" bin selber Türke aber halte nichts von diesem ganzen Kram! Ich heisse übrigens auch nicht Tobias xD

Wapiti64  26.05.2011, 15:43

HIHI! ICH heiße auch nicht Wapiti und bin auch kein nordamerikanischer Hirsch!

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nazlii 
Fragesteller
 29.05.2011, 14:42

LOL :D

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Zeig ihnen das sie dir vertrauen können ...

und rede mit ihnen darüber ;)