kann man das vergewaltigung nennen?!?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Rein rechtlich gesehen schon... Er hat sich deiner Verweigerung wiedersetzt und somit gegen deinen Willen in deine privateste Intimsfähre ( privater gehts kaum ) eingegriffen. Da er aber dein fester Freund ist würde Ich ihm das in einem ruhigen Gespräch nochmals klar machen, weil du ihn sonst anzeigen könntest. Dies würde Ich aber nur als allerletzte Option sehen! Ihr vertraut euch schließlich sehr und damit das in Zukunft so bleiben wird sollte er deine Gefühle und Entscheidungen respektieren! Falls es nicht besser werden sollte, da er sich nur so entgültig befriedigt fühlt könntet ihr ja vllt sowas ausmachen, dass er einmal im Monat ( oder wie oft ihr halt habt... will ich jz nicht unbedingt wissen... ) sich so an dir erfreuen darf und du im Gegenzug soetwas mit ihm machen darfst oder etwas anderes was du von ihm möchtest.

Hoffe Ich konnte euch helfen :) Vie Spaß noch! Deine GluehGurke

LiveForMyDeath  18.02.2015, 21:33

Rechtlich gesehen nicht: es werden nicht alle Punkte des 177er erfüllt: http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

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Midgarden  18.02.2015, 21:54
@LiveForMyDeath

Tztz - wo steht, daß alle Punkte erfüllt sein müssen?

Abs. 1 / 3. in Verbindung mit Abs. 2 / 1 reicht völlig aus (schutzlos / gegen den Willen / Eindringen in eine Körperöffnung)

Bitte kein Halbwissen als Wissen verkaufen, zumal es bei der Fragestellung lediglich um die rechtliche Bewertung geht

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DeadlyEnemy  19.02.2015, 12:38
@Midgarden

schutzlos? gegen den willen? sie haben bereits rumgemacht, da ist das nicht allzu gegen den willen... such mal artikel über andere "vergewaltigungen", in solchen situationen spricht der richter fast nie im sinne der frau recht...

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Ok, ich habe keine Lust den richtigen Gesetzestext herauszusuchen.. Aber es ist eine Vergewaltigung. Von einer solchen redet man nämlich sobald der andere etwas in den Körper einführt obwohl klar ist, das du das nicht wolltest. Auch die Tatsache das er dein Freund ist hat damit nix zu tun. Nein heißt nein. Und neeeein auch der Fakt das ihr schon "dabei wart", also mit rummachen und so tut nix zur Sache. Er hat gegen deinen Willen etwas in dich eingeführt und wenn es zu diesem Punkt kommt spricht man von Vergewaltigung.

Mir selber ist das auch schon passiert, nur mit dem Unterschied das ich von vorne rein nein gesagt habe (also auch zu rummachen) und das wir nicht wirklich ein Paar waren.

Ich habe mich deshalb umfassend zu dem Thema informiert.

Von einer Anzeige würde ich in deinem Fall erstmal noch abraten, da er ja dein Freund ist und ich finde du solltest versuchen mit ihm darüber zu reden. Erst wenn er es evtl. nochmal macht oder du inzwischen Angst vor ihm hast oder sowas würde ich dir zur Anzeige raten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

eine vergewaltigung würde ich das nicht nennen, aber er ist zu weit gegangen und das solltest du ihm klar sagen. wenn er 'ohne nicht kann' dann gehts halt gar nicht mehr und er ist vllt auch nicht der richtige

Midgarden  18.02.2015, 21:30

Auch wenn Du es nicht so nennen würdest:

http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

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comedyla  18.02.2015, 21:31
@Midgarden

Der Paragraf sagt genau aus, dass es keine Vergewaltigung war.

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Midgarden  18.02.2015, 21:34
@comedyla

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung),

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LiveForMyDeath  18.02.2015, 21:37
@Midgarden

Trotzdem müssen folgende Punkte erfüllt sein: Wer eine andere Person 1. mit Gewalt, 2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder 3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden ...

Ohne Gewalt/Drohung/Notlage ist es keine Vergewaltigung. Hatten wir neulich noch in einer Besprechung.

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comedyla  18.02.2015, 21:37
@Midgarden

Das bedeutet nur, dass unter Drohung, Gewalt etc. alles andere "nur" sexuelle Nötigung ist. Eine "schwere" sexuelle Nötigung liegt vor, wenn ein Eindringen dabei ist. Die Voraussetzungen von Absatz 1 gelten auch für Absatz 2.

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Höchstens Missbrauch, aber nur, wenn er Dich gezwungen hat. Wenn Ihr aber eh schon dabei wart und rumgemacht habt, dann kann man das wohl kaum erzwungen nennen - also nein. Mach gar nichts sondern triff Dich nicht mehr mit ihm - fertig.

Rein rechtlich ist "jedes erzwungene Eindringen in eine Körperöffnung" Vergewaltigung

Schieß den Jungen ab - das ist kein Freund, sondern ein respektloser Lüstling und das wird nicht besser werden