Ok, ich habe keine Lust den richtigen Gesetzestext herauszusuchen.. Aber es ist eine Vergewaltigung. Von einer solchen redet man nämlich sobald der andere etwas in den Körper einführt obwohl klar ist, das du das nicht wolltest. Auch die Tatsache das er dein Freund ist hat damit nix zu tun. Nein heißt nein. Und neeeein auch der Fakt das ihr schon "dabei wart", also mit rummachen und so tut nix zur Sache. Er hat gegen deinen Willen etwas in dich eingeführt und wenn es zu diesem Punkt kommt spricht man von Vergewaltigung.

Mir selber ist das auch schon passiert, nur mit dem Unterschied das ich von vorne rein nein gesagt habe (also auch zu rummachen) und das wir nicht wirklich ein Paar waren.

Ich habe mich deshalb umfassend zu dem Thema informiert.

Von einer Anzeige würde ich in deinem Fall erstmal noch abraten, da er ja dein Freund ist und ich finde du solltest versuchen mit ihm darüber zu reden. Erst wenn er es evtl. nochmal macht oder du inzwischen Angst vor ihm hast oder sowas würde ich dir zur Anzeige raten.

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