5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja

Hey Du!

Ja natürlich ist das erlaubt, deine Jungfräulichkeit zu versteigern! Nur wie es aussieht ,wenn dir Zoll oder die Polizei da von Wind bekommen tut ! Das kann ich dir jetzt nicht wirklich sagen, da du ja da für geld bekommen würdest! Würde ich sagen, das du ein Gewerbe Anmelden Müsstest und auch Steuern Zahlen. Da ja auch Prostituierte ja das auch machen müssen! Aber da von würde ich dir abraten,  wen du dir das Überlegen tust. Da du ja nicht wirklich  was über den man weißt  was er für ein Mann ist !

Da würde ich dir eher vorschlagen ,das du dir ein Freund plus dir suchst ! Den Mann Lernst du wenigstens etwas besser Kennen was er für ein Mensch er ist !

Lg Torsten

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Weil ich Schwestern habe! Und ich habe Nur Freundinnen!!!
ET1De  17.09.2022, 07:05

Hey Unbekannte! Vielen lieben Dank, für deine Auszeichnung! das die Antwort Hielfreich war ist und das mit ein 🌟. Sehr lieb von dir , da mit habe ich nich von dir gerechnet DANKE

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Ja

Sofern man:

  • mindestens 18 Jahre alt ist
  • es aus freien Stücken tut
  • es nicht an Vorgesetzte oä anbietet
  • nur Safer Sex anbietet
  • sich als Prostituierte*r anmeldet (meines Wissens nach auch beim ersten Mal Sex gegen Geld Pflicht)
  • das Geld versteuert
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bi yourself 🏳️‍🌈
Ja

Solange am 18+ ist, ist das legal, ja. Muss aber versteuert werden und vermutlich vorher ein Gewerbe anzumelden.

Ja

ab 18 mit h*urenschein und entsprechendem gewerbe

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – selbst nicht hetero

Um auf deine Frage sachlich zu antworten mach es nicht ich bin jetzt 21 und ich erinnere mich noch ganz genau an mein erstes mal das war mit 14 das erste mal sollte in einer beziehung sein wo ihr schon etwas länger zusammen seid sonst wirst du es bereuen das ist es das Geld nicht wert ich spreche aus Erfahrung mein erstes mal kam durch eine wette zustande was ich heutzutage bereue