Ist Geschlechtsverkehr in einem Parkhaus erlaubt?
Das ganze ist eine ernstgemeinte Frage. Also wirklich so im obersten Stock im letzten Eck. Wäre das legal?
9 Antworten
Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in Deutschland nach § 183aStGB eine Straftat. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wenn die Tat nicht in § 183 StGB (exhibitionistische Handlungen) mit Strafe bedroht ist.
Nein! Es ist öffentlich und deshalb Erregung öffentlichen Ärgernisses. Mach das bitte nicht und komme bloß nicht auf die idee einen porno da zu drehen oder so. Ich weiß ja nicht was du vorhast.....
okay :) ja das stimmt aber nicht das der besitzer dann noch mitmachen will xD
Kommt drauf an wenn deine Mutter dabei ist sicherlich schon, wegen der Volljährigen Begleitung usw. mit deiner Schwester ist es nicht empfehlenswert gerade bei deiner kleinen. Immer schön verhüten ! 😊
Nein ist es nicht. Sex an öffentlichen Ort ist prinzipiell verboten und wird strafrechtlich geahndet. Nennt sich Erregung öffentlichen Ärgerniss.
Nein, das ist ein öffentlicher Raum und wäre strafbar, öffentliches Ärgernis!
Nur wenn der Dreh im privaten Rahmen stattfindet. Mit Erlaubnis des Parkhausinhaber, einer Genehmigung und absperren des Areals, wäre der Dreh durchaus zulässig :)