Ist es vergewaltigung obwohl?
Hey, zählt es zu einer vergewaltigung obwohl es ein guter Freund war und ich ihn sehr provoziert habe (Reibung) aber dann am Ende trotzdem mindestens 10 mal nein meinte er aber dann darauf bestand?
14 Antworten
Ja. Sobald eine Person nicht will und das unmissverständlich ausspricht und die andere dann trotzdem weiter macht, ist das Vergewaltigung.
Egal wie das Verhältnis zwischen den beiden ist oder was zuvor passiert ist.
An sich schon, da du es jedoch provoziert hast macht es die Tat weniger schlimm.
Vergewaltigung ist es nicht wenn Du nein sagst sondern wenn Du keine Lust drauf hast. Du musst dafür nicht mal zu Wort kommen. Jedoch hast Du es provoziert was darauf weißt das Du eigentlich schon Lust hattest. Was ich damit sagen möchte, der Richter wird sein Urteil fällen und er wird davon kommen, aus dem genannten Grund.
Auch wenn Du eigentlich Lust drauf hast, aber nein sagst dann kann man das nicht wirklich als Vergewaltigung zählen, weil Du es wie gesagt provoziert hast. Wenn Du ihn anzeigen möchtest wird es erstmal durchgehen, aber ich denke er wird damit vor Gericht gehen und, wie gesagt, davon kommen.
Wenn Du zur Polizei läufst dann schadet es Eurer Beziehung, das würde ich an Deiner Stelle tun, wenn Du ihn nicht magst. Wenn es jedoch Dein Freund ist den Du über alles Liebst würde ich es lassen. In sofern es nicht 100% unter Vergewaltigung zählt.
Ich stelle mir das bei Euch tatsächlich so vor dass du irgendwann, weil er drauf bestand ja gesagt hast und er dann erst richtig anfing, das wäre dann in keinem Fall mehr Vergewaltigung.
Du kannst Dir dazu auch ein wenig was im Internet durchlesen und explizit nach solchen Fällen Googlen. Dann wirst Du sehen inwiefern was wie gehandhabt wurde.
Wenn ich mit Meiner genannten Vermutung falsch liege Korrigier mich.
Ja, das ist an sich richtig. Wir vor Gericht aber nicht so gewertet.
Das Problem ist die Beweisbarkeit! - Wen glaubt der Richter - Wer wirkt glaubwürdiger - Es geht da ja meist immerhin um eine unbedingt Freiheitsstrafe!
Es ist glimpflich wenn sie in anmacht und dann nix von ihm möchte, kein Richter wird ihr glauben das sie es nicht wollte. Aus den von Dir genannten gründen, genau. Deshalb habe ich mich ja auch so befasst, dass es ihr wenig bringt wenn sie zur Polizei geht und eher noch die Gerichtskosten tragen darf, wenn er bei einer Klage gegen die Anzeige gewinnt.
Ja, das ist wohl eine Vergewaltigung! - Aber Irgendwie ziemlich gemein von Dir, - erst den Partner scharf machen, - und dann diesen Rückzieher!
Was heißt er bestand drauf? Heißt das er hat gesagt er besteht jetzt drauf oder heißt das er ist in dich eingedrungen obwohl du mehrmals nein sagtest?
Für die Zukunft, nein heißt nein. Sprich, wenn du nein sagst hat er auf die Sekunde aufzuhören. Sollte er trotzdem weitermachen ist es eine Vergewaltigung und gehört angezeigt.
Er meinte doch komm ich sehe doch das du das willst usw ich meinte jedoch trodzdem die ganze Zeit nein während er mich aus gezogen hat als er eingedrungen ist hab ich ihn nicht weggeschubst oder so aber meinte trodzdem die ganze Zeit das ich das nicht will
Dann ist es gegen deinen Willen passiert also ja. Allerdings verstehe ich nicht warum du ihn provoziert hast, somit hast du ihm gezeigt dass du Lust hättest. Und warum hast du ihn nicht weg geschubst?! Ich kann mir vorstellen dass du ihn damit ziemlich verwirrt hast.
Auch nicht wirklich die feine Art von dir.
Der arme lass ihn doch. Warum zwingst du ihn ? Am Ende hat er bestimmt nur Ja gesagt, weil du sehr verzweifelt rüber gekommen bist
Ein NEIN heißt NEIN - Akzeptiert ER es nicht - dann ist es eine Vergewaltigung!