Ist es illegal wenn man unter 18 ist und sein Penis im Internet zeigt?

9 Antworten

Nein, wenn das nicht unerwünscht ist, ist es grundsätzlich legal.

  1. Zeigen darf man seinen Penis jeder Person, die nichts dagegen hat.
  2. Pornografische Aufnahmen von Penissen (also im eher mehr oder weniger erigiertem Zustand) herstellen, besitzen und/oder privat verbreiten darf man ab 14.
  3. Ist der Darsteller zw. 14 und 18, dann dürfen - zum persönlichen Gebrauch - nur diejenigen Personen solche Aufnahmen besitzen, denen der Darsteller dies erlaubt hat. Die Aufnahmen dürfen vom Empfänger auch nicht weiterverbreitet werden.

Einschlägige Paragraphen: §§ 184b und 184c StGB.

Beispiele:

  • Ein U14 hat mit seiner U14-Freundin/seinem U14-Freund Webcam-Sex (in einem privaten Channel bzw. mittels direkter Verbindung): Ist legal, aber es darf nicht aufgenommen, geschweige denn die Aufnahme dann verbreitet werden.
  • Ein U14 hat mit einer/einem Ü14 Webcam-Sex: Der Sex als solches ist für den U14 erlaubt, aber für den Ü14 strafbar (wg. § 176 StGB - wird wg. § 16 StGB nicht bestraft, wenn der Ü14 dachte, sein Gegenüber wäre ebenfalls Ü14). Aufnahmen davon sind gemäß § 184b StGB zwingend verboten.
  • Ein U18 (aber Ü14) hat mit einer/einem Ü14 Webcam-Sex: Der Sex ist legal (egal wie alt der Cyber-Partner ist), und Aufnahmen davon auch, sofern der/die U18 damit einverstanden sind. Wenn nicht, dann nicht (kann man auch nachträglich verbieten). So oder so dürfen die Aufnahmen aber nicht öffentlich verbreitet werden (§ 184c StGB).

MrAmazing2  01.11.2019, 05:41
Ein U14 hat mit seiner U14-Freundin/seinem U14-Freund Webcam-Sex (in einem privaten Channel bzw. mittels direkter Verbindung): Ist legal, aber es darf nicht aufgenommen, geschweige denn die Aufnahme dann verbreitet werden.

Falsch.

Das ist illegal.

Es kann lediglich nicht bestraft werden, da man unter 14 strafunmündig ist.

Trotzdem ist es laut § 184b illegal.

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Libertinaerer  01.11.2019, 05:48
@MrAmazing2
Das ist illegal.

Nein: https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-kindern-u14---gesetzesgrundlage#comment-94962249

Und wenn man von Gesetzen nur eine derart oberflächliche Kenntnis hat, dann darf man übrigens auch gerne mal die Klappe halten.

Es kann lediglich nicht bestraft werden, da man unter 14 strafunmündig ist.

Zum grundsätzlichen Fehler (s.o.), kommt hier noch ein systemischer Fehler: https://www.gutefrage.net/frage/ist-es-schlimm-wenn-cousenk-und-cousine-was-hatten-s#comment-103897715

Trotzdem ist es laut § 184b illegal.

Ähm, ja, das schrieb ich - wenn davon Aufnahmen gemacht werden. Bloßes Anschauen ist etwas anderes ...

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MrAmazing2  01.11.2019, 06:03
@Libertinaerer

Nein, bloßes Anschauen ist nichts anderes. Der EuGH hat doch 2017 entschieden, dass man keine illegalen Inhalte mehr Streamen darf, da allein das kurzzeitige Existieren der Datei auf deinem Cache (also das was bei einem Live-Stream passiert) als Besitz gilt. Früher war es Grauzone, jetzt illegal.

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Libertinaerer  01.11.2019, 06:35
@MrAmazing2
Der EuGH hat doch 2017 entschieden, dass man keine illegalen Inhalte mehr Streamen darf, da allein das kurzzeitige Existieren der Datei auf deinem Cache (also das was bei einem Live-Stream passiert) als Besitz gilt.

Falsch.

Im Urheberrecht ist bereits die unberechtigte Vervielfältigung an und für sich illegal, egal ob man die Kopie anschließend auch besitzt oder nicht.

Und: Ohne Vervielfältigung, kein Anschauen.

HIer geht es aber nicht ums Urheberrecht, sondern bei den (altersbedingt unterschiedlichen) Restriktionen bezügl. pornografischer Aufnahmen ist der "Besitz" das entscheidende Kriterium. Und ein "Besitz" erfordert eine dauerhafte Verfügungsgewalt, d.h., der Besitzer muss darauf nach eigenem Ermessen zugreifen können, wann immer ihm danach ist.

Das ist im Fall eines Videostreams nur gegeben, wenn dieser explizit abgespeichert wird.

(Auch wenn, theoretisch, der komplette Stream vom Browser in dessen Festplatten-Cache abgespeichert werden sollte, so ist dies übrigens rechtlich keineswegs auch zwingender "Besitz" - er wäre es aber, wenn der Benutzer absichtlich dafür sorgt, dass die Datei dauerhaft im Cache verbleibt, um ihn unbegrenzt Zugriff zu ermöglichen - das wäre dann ein Fall für den IT-Forensiker, der das ermitteln kann).

Früher war es Grauzone, jetzt illegal.

Nein.

Das EuGH-Urteil hat vielleicht/bestimmt einigen Rechts- und/oder IT-Laien (inkl. diverser Journalisten) die Augen geöffnet, an der deutschen Rechtsprechung hat sich dadurch nichts geändert.

Was da verhandelt wurde, war bereits vorher hierzulande illegal - und wurde auch entsprechend bereits vorher schon tatsächlich verurteilt ...

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Libertinaerer  01.11.2019, 06:52
@MrAmazing2

Danke!

Auch und gerade für deine Bereitschaft, dich darauf einzulassen und nochmal genauer hinzuschauen.

Findet man (leider) auch nicht oft ... ;-)

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In sofern du unter 14 bist ist es nicht erlaubt aber auch nicht strafbar wegen strafunmündig - nur für den Empfänger wenn er weiterhin zusieht und ggf noch Aufnahmen macht

Zwischen 14-17 ist es unter gewissen Umständen legal diese Pornografie zu besitzen und zu versenden

Versenden ist legal in sofern nur man selbst darauf zu sehen ist und der erhält auch vom Gegenpart gewollt ist

Empfangen und behalten erlaubt nur wenn man es legal geschickt bekommen hat da man das Einverständnis damit automatisch hat also ich mit 27 darf pornografische bilder und Videos besitzen wenn beispielsweise meine 14 jährige freundin mir diese von sich selbst schickt - mit der Trennung benötige ich jedoch eine erneute Einverständnis diese wird rechtlich aufgehoben da diese, wenn die innerhalb der Beziehung erteilt wurde, einzig für die Zeit der Beziehung gültig ist wenn nicht vorzeitig widerrufen wird

Verbotenes versenden ist JUGENDpornografie (im alter von 14-17) wenn andere als man selbst darauf zu sehen ist

Empfangen und behalten ist verboten wenn man es illegal erhalten hat wie im Absatz davor beschrieben

Also ja, du darfst deinen penis in die Kamera halten wenn du über 14 bist und damit keine sexuelle Belästigung erzielst du solltest also sicher gehen das der Anblick gewollt ist sonst begeht du exhibitionismus

Wenn ein minderjähriger das foto selbst macht und es freiwillig hoch läd dann ist es meines wissens nach erlaubt

Zeig ihn einfach nur mit Einwilligung

nein jedoch solltest du deine Intimen Bereiche nicht im Internet preisgeben