Illegale Prostitution Strafe?

2 Antworten

"Illegale Prostitution" ist das nicht.

Es gibt "§ 184f StGB - Ausübung der verbotenen Prostitution", das ist Ausübung in Sperrbezirken.

Die Unterlassung einer Anmeldung nach ProstSchG ist eine Ordnungswidrigkeit, § 33 ProstSchG, maximal 1000 Euro

Steuerhinterziehung § 370 AO (Abgabenordnung), maximal 5 Jahre, bei den Summen, die üblicherweise mit Escort verdient werden, dürfte das nur eine Geldstrafe sein, da wurden ja keine Millionen hinterzogen.

Und wenn das Finanzamt noch nicht ermittelt: Einfach eine berichtigte Steuererklärung abgeben, und alles ist gut.

Um die Frage zu beantworten, fehlt die Angabe, wie hoch die Einkünfte waren. Im Fall A könnte man ggf. auf die Idee kommen, dass hier lediglich eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt. Allerdings hat die Dame gegen die Pflicht, sich als Prostituierte zu registrieren verstoßen, was schon eine zweite Tat darstellt.

Bei Dame B war es wohl eine Steuerhinterziehung, da vorsätzlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
verreisterNutzer  11.01.2023, 00:08

Die Einkünfte von Dame A würde ich auf 10-15.000 € schätzen und die bei Dame B um bestimmt 100.000€. Aber wie gesagt das nachzuweisen wird schwierig. Was wäre die ungefähre Strafe?

0
NKK79WFZ  11.01.2023, 00:17
@verreisterNutzer

Bei wirksamer Selbstanzeige bleibt eine Steuerhinterziehung straffrei. Also nur Steuer nachzahlen, nix weiter.

0
verreisterNutzer  11.01.2023, 00:18
@verreisterNutzer

Ich weiß das von den beiden Mädchen, die eine ist auch eine ziemliche Betrügerin und würde sie gerne anzeigen, ein paar Beweise habe ich da ich genügen Chatverläufe von ihr selbst zugeschickt bekommen habe

0
NKK79WFZ  11.01.2023, 00:21
@verreisterNutzer

Wenn das Finanzamt dem Fall nachgeht, dann kommt es im Fall A wahrscheinlich zur Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage. Steuern müssen zudem gezahlt werden.

Fall B dürfte höher bestraft werden. Knast droht aber nicht, dafür ist die Summe zu gering. Steuern muss natürlich auch sie nachzahlen.

0
verreisterNutzer  11.01.2023, 00:22
@NKK79WFZ

Wie hoch wäre diese Geldaufllage von Dame A? Sie hat kein Einkommen und ist bereits verschuldet

0
verreisterNutzer  11.01.2023, 00:24
@verreisterNutzer

Dame A möchte ich eigentlich gar nicht Anzeigen, aber wenn ich wegen Dame B zur Polizei gehe, müsste ich auch von Dame A erzählen, das ist etwas verzwickt

0
NKK79WFZ  11.01.2023, 00:24
@verreisterNutzer

A so gut wie nix. Keine Umsatzsteuer wegen Kleinunternehmerregelung. 1000€ oder so.

B hat natürlich schon mal 15.000 € Umsatzsteuer. Je nach Lage nochmal soviel Einkommensteuer darauf.

Der Steuertarif ist progressiv. Das Daumen Mal Pi schätzen ist schwer.

1