Ich bin w 21 jahre alt und wollte was fragen wegen frauenarzt?

Velbert2  02.04.2022, 17:42

Was ist jetzt die Frage?

Rojda856 
Fragesteller
 02.04.2022, 17:43

ja hast wohl es nicht verstanden nh;)

10 Antworten

Du meinst Quasi das dich deine Gynäkologin bei deinen Eltern "anschwärzt"?!
Darf sich rechtlich gesehen nicht, da die Schweigepflicht noch da ist.
Außerdem müsste sie es dir vorab sagen, das sie es deinen Erziehungsberechtigten sagt. Sie müsste die Quasi sagen: "Na aber an dieser stelle muss es IHREN Erziehungsberechtigten mitteilen!"

Keine Angst, darf dein Frauenarzt also prinzipiell nicht.
Obgleich du noch minderjährig bist.
Allerdings wäre es so, dass wenn du unterhalb von deinem 16. bzw. 14. Lebensjahr wärst müsste sie bei gewissen Dingen deine Eltern schon benachrichtigen. Dennoch muss sie es so oder so, dir vorab mitteilen das sie es deinen Eltern erzählen will.

Ich Fokussiere quasi hier Schweigepflicht!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Also, du bist volljährig. Egal woher deine Eltern stammen, du wirst von Ärzten wie eine Erwachsene behandelt. Also wird nicht direkt zu deinen Eltern gerannt um die Untersuchungsergebnisse den Eltern mitzuteilen.

Einen Brief über die Untersuchungsergebnisse....? Bekommt man so etwas überhaupt? Ich kann mich nicht dran erinnern jemals so etwas nach Hause geschickt bekommen zu haben. Schon garnicht seit ich erwachsen bin.

Nötigenfalls rufst du beim Frauenarzt an, fragst dort (bei dem Frauenarzt selbst oder aber an der Rezeption) nach wie so etwas gehandhabt wird. Ob nach einer Erstuntersuchung oder sonstigen Untersuchung die Ergebnisse schriftlich an die Wohnadresse übermittelt werden bei volljährigen Patientinnen.

Lautet die Antwort: Ja : Bitte darum das das nicht gemacht wird/ künftig nicht mehr gemacht wird. Oder aber als Ausweichmöglichkeit dies virtuell via Email an dich geschickt wird (dafür dann eine Emailadresse von dir angeben die deine Eltern noch nicht kennen).

Ich tendiere aber eher dazu das die Antwort sicherlich lauten wird: Nein, wir schicken keinen Schrieb über den Inhalt einer allgemeinen Untersuchung zu unseren volljährigen Patientinnen nach Hause.

Es ist aber doch dein Leben. Deine Eltern haben nicht zu bestimmen wann du dein erstes mal hast.

es kann sein das sie erstmal sauer sein werden, aber sie werden dich nicht ihr leben lang hassen

Der Arzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und darf nichts ohne deine ausdrückliche Zustimmung weitergeben.

1. Nein, denn es isf gilt die ärztliche Schweigepflicht

2. Bist du ü18 und deine Eltern hat das eigentlich gar nichts mehr anzugehen

Und 3. Ist es DEINE Entscheidung wann du mit wem Sex hast und ob du dich an Sex erst nach der Ehe hältst oder nicht... Und zudem: die wenigsten Menschen halten sich daran (: