Hochzeit gold schmuck

4 Antworten

du schreibst dein Schwiegervater und dein Mann haben dich geschlagen ..............also ich persönlich würde den Schwiegerelten ihr Gold zurückgeben mit erhobenem Haupt damit sie es sich sonstwo hinschieben können , soviel Stolz sollte man haben und sich nicht vor Gericht darum rumstreiten................ich würde von solchen Leuten absolut NICHTS haben wollen .................. ja ok , Gold ist eine halbwegs gute Wertanlage und es nicht verkehrt wenn man welches besitzt , aber unter diesen Umständen würde ich es niemals wollen........

aber wie gesagt , das ist nur meine persönliche Meinung ...............

BGB § 530 Widerruf der Schenkung

(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.

Nachdem Du nicht mehr mit dem Sohn verheiratet ist, können die Schwiegereltern dies als "Undank" werten, weil Die Schenkung nur aufgrund der Heirat erfolgte. Und - sofern die Schenkung an eine Klausel gebunden ist (Rückgabe bei Scheidung etc.) können die Schwiegereltern den Schmuck zurückfordern.

Erdindeni 
Fragesteller
 08.09.2014, 09:36

Also ich wurde von meinem schwiegervater ubd mann geschlagen hab ich immer noch kein recht ?

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kugel  08.09.2014, 09:37
@Erdindeni

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei...

Nimm Dir einen Anwalt - der klärt die Sache!

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Je nachdem was in deinem Ehevertrag steht und/oder die Umstände mit sich bringen. Da kann von "Du kriegst gar Nichts" über "50:50" bis "Du kriegst Alles" ziemlich jeder Zwischenschritt möglich sein.

Erdindeni 
Fragesteller
 08.09.2014, 09:39

Die polizei var da die haben näheverbot bekommen ich wurde vom schwiegervater und mann geschlagen immer noch ?

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Erdindeni 
Fragesteller
 08.09.2014, 09:41

Ja dann antworte nicht wenn du kein anwalt bist !!

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quetzacoatl  08.09.2014, 09:42
@Erdindeni

Werte Dame,

NIEMAND kann dir hier verlässliche Antworten geben, egal ob Anwalt oder nicht. Dazu müsste man nämlich alle Umstände kennen. Daher, nochmal: Geh zu einem Anwalt, der kann dir wohl als einziger verlässlich sagen wie deine Chancen stehen. Wäre ich Anwalt möchte ich dich wohl auch nicht als Klienten.

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Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen?

........GILT NICHT MEHR! Schwiegereltern können künftig Geld- und Vermögensgeschenke von den Ehepartnern ihrer Kinder zurückverlangen, wenn deren Ehe scheitert.

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und korrigierte damit seine bisherige Rechtsprechung (Az.: XII ZR 189/06). Bei einer Scheidung entfalle die „Geschäftsgrundlage“ für solche „Schenkungen“, entschied der XII. Zivilsenat des BGH.

http://www.bild.de/ratgeber/job-karriere/schwiegereltern-koennen-geschenke-zurueckverlangen-11363814.bild.html

kugel  08.09.2014, 09:46

BILD bildet... ;-)

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