Erregung öffentliches Ärgernis?
Mein Freund hat mir eine hautenge Leggings geschenkt und hatte die Idee. dass ich diese mit nichts drunter tragen soll, wenn wir das nächste Mal in die Stadt bummeln gehen. Jetzt ist es so, dass sich meine Scheide komplett abzeichnet, da ich komplett rasiert bin - wenn ich die Hose so trage. Er findet das klasse und ich finde es ehrlich gesagt auch ziemlich spannend so gesehen zu werden. Man sieht aber sogar die inneren Schamlippen, ist das Erregung öffentlichen Ärgernisses oder kann ich das problemlos wagen.
10 Antworten
mach es doch einfach :)
wenn ich das richtig verstanden habe, findest du es ja auch spannend und erregend. außer dass dir da viele leute hin gucken werden, wird nicht viel passieren :)
Da brauchst du nichts befürchten. Laufen mehr wie genug so rum. Und wenn es euch beide anmacht, passt doch. Viel Spass dabei.
§ 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
§ 183 StGB Exhibitionistische Handlungen
Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Trag die Leggings also ruhig und mach Dir keine Sorgen.
Mach es doch, wenn es dir Spaß macht. Mir ist egal was andere denken
Das kannst Du wagen, Du bist ja doch vollständig bekleidet. Ein öffentliches Ärgernis ist das meiner Meinung nach nicht.