Erregung öffentliches Ärgernis?

10 Antworten

mach es doch einfach :)

wenn ich das richtig verstanden habe, findest du es ja auch spannend und erregend. außer dass dir da viele leute hin gucken werden, wird nicht viel passieren :)

Da brauchst du nichts befürchten. Laufen mehr wie genug so rum. Und wenn es euch beide anmacht, passt doch. Viel Spass dabei.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

§ 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

§ 183 StGB Exhibitionistische Handlungen

Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Trag die Leggings also ruhig und mach Dir keine Sorgen.

Mach es doch, wenn es dir Spaß macht. Mir ist egal was andere denken

Das kannst Du wagen, Du bist ja doch vollständig bekleidet. Ein öffentliches Ärgernis ist das meiner Meinung nach nicht.