Erlaubt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erlaubt ist es zwar nicht aber einige machen es. Ihn hat es wahrscheinlich angeturnt es auszuprobieren

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hab schon vieles ausprobiert

Erlaubt ist es nicht, da sich andere belästigt fühlen können, aber für manche ist es der Reiz.

Laut Gesetz nicht. Nackt oder Geschlechtsteile in der Öffentlichkeit zu zeigen ist Erregung öffentlichen Ergebnisses. Ka wie das geschrieben wird.

LG


Erlaubt ist es solange, bis man/frau erwischt wird und es zur Anzeige kommt. Das wäre dann "Erregung öffentlichen Ärgernis". Fragt sich nur, wer da wen erregt hat...

Meine Meinung: man/frau muss ja nicht hinsehen und in aller Regel wird man/frau auch nicht gesehen, wenn man/frau intelligent ist.


NotNoah53 
Fragesteller
 03.03.2024, 17:02

Naja er war einfach neben einer lanterne so das man es teilweise gesehen hat nicht sehr kreativ

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Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit und Exhibitionismus sind verboten. Die Polizei musst du aber nicht verständigen. Du bist nicht verpflichtet so etwas anzuzeigen und zudem würde an ihn jetzt wohl kaum noch auf der Bank antreffen.