Eltern wegen(Penis-) Beschneidung verklagen?

10 Antworten

Nein, das wird nicht klappen. In Deutschland dürfen Eltern ihre Kinder beschneiden lassen. Die männliche Beschneidung stellt keine Körperverletzung dar.

An Geld wirst du sicherlich auch anders rankommen.

Siehe hier: https://dejure.org/gesetze/BGB/1631d.html

ipjdehjvdiocio 
Fragesteller
 10.05.2021, 23:43

wir doch wurst! der computer wird bei der online klage Einreichung wohl kaum streiken

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FloAusSchwaben  11.05.2021, 08:32
@ipjdehjvdiocio

Gut. Du wirst dir aber wünschen, dass der PC streikt. Die Klage wird nämlich abgewiesen und du darfst die Kosten tragen.

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Lexl81  11.05.2021, 13:02
@FloAusSchwaben

Man stellt Anzeige, die wird der Staatsanwaltschaft vorgelegt und die entscheidet ob es weiter vervolgt wird oder nicht. (meistens öffentliches Interesse)

Erst wenn es vor Gericht geht entstehen Kosten.

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So weit ich weiß, ist das in Deutschland nicht verboten Kinder zu beschneiden wegen dem Glauben. Obwohl man laut Grundgesetz das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat. Wenn es notwendig ist wegen Schmerzen versteh ich das ja.

Denktmirmehr  10.05.2021, 23:35

Paragraph 223 StGB. Der gilt grundsätzlich auch wenn ein Kind betroffen ist.

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Denktmirmehr  10.05.2021, 23:40

Im Grundgesetz findet man auch eine Entscheidungshilfe dazu. Zwar steht im Artikel 4 etwas über Religionsfreiheit, jedoch schon vorher steht in Artikel 2 daß das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit dann eingeschränkt ist wenn man die Rechte anderer verletzt, außerdem steht da daß jeder das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat.

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Denktmirmehr  10.05.2021, 23:47
@Denktmirmehr

Ich bin gerade auf das Gesetz aufmerksam gemacht worden, nach dem Beschneidungen doch erlaubt sind. Ich nehme alles zurück.

Und verweise nochmals darauf daß es moralisch gesehen absolut verwerflich ist.

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Ich nehme an, dass du männlichen Geschlechts bist. Dann hast du leider Pech gehabt bzw. wurdest vom Gesetzgeber aufgrund deines Geschlechts diskriminiert. Im Gegensatz zu Mädchen, die durch das Grundgesetz und einen Strafrechtsparagraphen, den § 226a StGB, vor jeglicher Form nicht medizinisch notwendiger Manipulationen am Genital geschützt sind, wurde deinen Eltern die Beschneidung deines Genitals mit dem § 1631d BGB ausdrücklich erlaubt.

Woher ich das weiß:Recherche
user94050505  12.05.2021, 07:22

Woher weißt du, dass es bei ihm nicht medizinisch notwendig war?

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Grundsätzlich kann man gegen fast alles klagen. Das Problem wird eher sein, dass die Klage abgewiesen wird und du die Kosten tragen musst

ja, klar, solltest du auf jeden fall vorantreiben! und lass dich nicht gleich vom ersten anwalt abwimmeln, seit hartnäckig!

sowas stärkt den familienfrieden ungemein! und auch wenn sie dich danach enterben - egal. es gibt momente im leben, da muss man einfach konsequent sein und auch mal klare kante zeigen!

Woher ich das weiß:Hobby
ipjdehjvdiocio 
Fragesteller
 12.05.2021, 06:34

ich bin eh kurz davor zu fliegen...also wär das noch mein kleinstes Problem

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