Dürfen Kinder unter 14 Jahren (Also wenn beide unter 14 sind) Sex haben?


24.07.2021, 17:48

Bitte nur Antworten, wenn ihr euch wirklich sicher seid, das es so ist.

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Gesetzbuch sagt folgendes dazu

''Wenn aber zwei Kinder, die beide erst 13 Jahre alt sind, aneinander sexuelle Handlungen vornehmen, liegt keine Strafbarkeit vor, da beide noch nicht strafmündig sind und somit den Tatbestand erst garnicht verwirklichen können. Beide können demnach nicht bestraft werden. Sehr wohl kann aber das Familiengericht Erziehungsmaßnahmen anordnen; sprich, dass die Eltern des Kindes professionelle Hilfe bei der Erziehung erhalten oder dergleichen. Es kann auch dazu kommen, dass die eine Seite die andere Seite zivilrechtlich in Anspruch nimmt. In diesem Fall werden die Kinder von ihren gesetzlichen Vertretern (Eltern) vertreten.''

https://www.juraforum.de/ratgeber/strafrecht/ab-wann-bzw-mit-welchem-alter-duerfen-jugendliche-sex-haben

Laut Gesetz nein. But es gibt keinen Täter wenn keine Straftat vorliegt. Das heißt, wenn beide es wollen, wird nichts passieren.

Kinder sollten wenn sie erwischt werden, nicht dafür bestraft werden. Denn das kann massive Entwicklungsprobleme zur Folge haben.

Jain.

Da sie unter 14 sind können sie nicht rechtlich bestraft werden.

Erlaubt ist es nicht, aber naja. Kann man halt nichts machen.

Gesetzlich gesehen müsstet ihr beide über 14 sein. Praktisch gesehen ist das aber anders. Ihr solltet zwar echt vorsichtig sein, vorher und auch während dessen über alles offen sprechen und vor allemauf Verhütung achten, dann sollte das aber gehen.

Lasst es knallen! ;-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Pumagirl605 
Fragesteller
 24.07.2021, 17:52

Wer hat gesagt, das ich überhaupt einen Freund habe???

1
Bounty212121  24.07.2021, 17:54
@Pumagirl605

Besonders weil du geschrieben hast, dass man nur antworten soll, wenn man sich wirklich sicher ist. Das heißt, das du dir sicher gehen willst, das du nichts falsch macht

0
Pumagirl605 
Fragesteller
 24.07.2021, 17:55
@Bounty212121

Ja, aber nur für den Fall der Fälle, und weil ich eine Frage gesehen hab, wo dann ganz unterschiedliche antworten waren, und ich es einfach richtig wissen wollte.

0

Es ist sexueller Missbrauch nach StGB §176, da der Täter aber (da unter 14) nicht strafmündig ist, wird ein solches Verhalten strafrechtlich nicht verfolgt.

Nutpen  21.12.2021, 09:14

Falsch nur wenn es gezwungen ist, sonst ist es kein sexueller Missbrauch.

0