Darf man sich….?
im Parkplatz im Auto befriedigen? Vor Supermarkt?
Warum willst du das machen?
Ärgernis muss mich beruhigen
7 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto
Nur solange das niemand beobachtet. Ansonsten ist das eine ärgerliche öffentliche Erregung.
Solange es keiner sieht sonst ist es Erregung öfflicher ergernis.
Hab ich schon oft gemacht und noch keinen Ärger bekommen, also solange du nicht erwischst wirst und ne Anzeige bekommst kannst das machen
Klar darfst du das, aber wenn dich jemand erwischt, dann machst du dich strafbar
LG Mia (17)
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich mache es mit oft genug selbst 😅
Strafbarkeit wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses gem. § 183 a StGB
Wenn du am Waldrand parkst oder in deiner Garage und da dich vergnügst ok.
Aber auf dem Parkplatz eines Supermarkt kann man dir durchaus die Absicht das es Jemand sieht unterstellen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit vielen Jahren glücklich verheiratet.