Darf man sich….?

LoftyBln  05.10.2024, 16:18

Warum willst du das machen?

cloudspace2 
Beitragsersteller
 05.10.2024, 16:19

Ärgernis muss mich beruhigen

7 Antworten

Nur solange das niemand beobachtet. Ansonsten ist das eine ärgerliche öffentliche Erregung.


cloudspace2 
Beitragsersteller
 05.10.2024, 16:12

dann hätte ich schon 600 Anzeigen

Solange es keiner sieht sonst ist es Erregung öfflicher ergernis.

Hab ich schon oft gemacht und noch keinen Ärger bekommen, also solange du nicht erwischst wirst und ne Anzeige bekommst kannst das machen

Klar darfst du das, aber wenn dich jemand erwischt, dann machst du dich strafbar

LG Mia (17)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich mache es mit oft genug selbst 😅

Strafbarkeit wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses gem. § 183 a StGB

Wenn du am Waldrand parkst oder in deiner Garage und da dich vergnügst ok.
Aber auf dem Parkplatz eines Supermarkt kann man dir durchaus die Absicht das es Jemand sieht unterstellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit vielen Jahren glücklich verheiratet.