Darf man in der Öffentlichkeit fummeln?

8 Antworten

ich denke das fällt wohl darunter:


§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses
.

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.


wissentlich und absichtlich kann man in deinem fall wohl bejahen


st1998  03.06.2016, 15:35

Wissentlich und absichtlich gebzieht sich nur auf das Ärgernis erregen ;)
Und es hört sich nicht so an, als würde er/sie das als Ziel haben.

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st1998  03.06.2016, 15:36

*bezieht

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Kiboman  03.06.2016, 16:32
@st1998

ich habe und geschrieben im gesetzestext steht

oder

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solange sich keiner drüber aufregt kannst du das machen, aber es wird immer jemanden geben den das stört - würde mich auch stören wenn da zwei z.b. auf einer bank aufeinanderhocken und man erahnen kann was das geben soll ( auch mit klamotten ) aber das ist wirklich ansichtssache.

bernddasbrotxxx 
Fragesteller
 03.06.2016, 14:24

ich mien jetzt nicht aufeinanderhocken haha. Sondern halt nur fummeln. Nicht einmal in die hiose rein fassen sodern nur darauf

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Otilie1  03.06.2016, 14:36
@bernddasbrotxxx

da ist meine antwort dieselbe -solange sich niemand dran stört .......................

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Kiboman  03.06.2016, 14:46
@Otilie1

richtig, wo kein kläger da kein richter.

aber ich würde moch nicht drauf verlassen.

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Klar. Darfst sie auch öffentlich wegbuttern. Eben halt nur nicht dabei über Rot buttern!

Wieso machst du dir da eigentlich Gedanken drum, solange man es nicht offen auf der Straße treibt wird niemand sonderlichen Aufhebens drum machen.