Darf ein 18jähriger mit einer 15jährigen einen privaten Porno drehen?

6 Antworten

Ja, das ist ab 14 legal möglich, aber nur für Videos, so das Gesetz, die sie "ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben" (§ 184c Abs. 4 StGB).

D.h., auf keinen Fall heimlich, und die Einwilligung kann jederzeit, also auch nachträglich, widerrufen werden.

Davon abgesehen darf das Video nicht an Dritte weitergegeben werden - zumindest nicht ohne persönliche, ausdrückliche Einwilligung der Minderjährigen in jedem Einzelfall.

Verstößt man dagegen, dann macht sich nicht nur der Versender strafbar, sondern auch der Empfänger.

Gleiches gilt für jede kommerzielle Nutzung.

Fazit: Wenn man das macht, sollte die Aufnahme ...

  • nicht den Eindruck erwecken, sie könnte heimlich gemacht worden sein.
  • unter euch bleiben.
  • gelöscht werden, falls die Beziehung enden sollte. Mindestens sollte man von sich aus aber abklären, ob die Einwilligung weiter gelten soll oder nicht.
  • nicht unverschlüsselt auf einer Speicherkarte aufbewahrt werden. Intime Aufnahmen (wie auch andere sensible Daten) bewahrt man besser verschlüsselt auf - zu leicht können Gerät wie externes Speichermedium verloren gehen oder gestohlen werden.
  • auf keinen Fall in die (persönliche) Cloud hochgeladen werden (Warnung: Das geschieht mitunter automatisch). Nicht nur sind Daten dort nicht unbedingt vor Hackern sicher, sondern sie werden ggf. automatisch gescannt, und nicht überall sind pornografische Aufnahmen mit Jugendlichen legal (insbes. nicht in den USA).

Ansonsten: Für Aufnahmen mit volljährigen Partner:innen gilt mittlerweile weitgehend dasselbe. Im Prinzip ist ab 18 auch die kommerzielle Vermarktung oder auch die kostenlose Verbreitung auf den einschlägigen Videoplattformen mit Einwilligung möglich, was halt bei Jugendpornografie immer illegal wäre.

Mittlerweile gilt aber auch ab 18 : Alles nur mit konkreter Einwilligung.

Also wenn Du vor hast irgendwann noch ein geregeltes leben mit Familie (zum Album) Haus, Auto und Nine-to-five-Job zu führen, dann würde ich ganz ganz dringend von solchen Spielerein abraten.

Beziehungen sollten auch die Möglichkeit haben mal zu Ende zu gehen und wenn sie zu Ende gehen sollten sie auch zu Ende sein.

Würde ich ganz ganz ganz ganz stark davon abraten. Abgesehen davon das sowas immer eine dumme Idee ist so spannend und interessant es auch sein mag.

Im besonderen für den 18. Jährigen könnte das massive rechtliche Folgen haben die sein Leben ruinieren wenn es dumm läuft.

Rein rechtlich ist so etwas im gegenseitigen Einverständnis und für den „Privatgebrauch“ möglich, wäre aber dann nur für euer gemeinsames „Familienalbum“ denkbar, nicht für evtl. zukünftig getrennte „Alben“, das wäre Verbreitung von Jugendpornografie. Insgesamt würde ich aber davon abraten, die Gefahr, dass das nach hinten losgeht ist viel zu groß. Und wenn etwas davon irgendwo auf der Bildfläche erscheinen sollte, ist der 18jährige definitiv dran und kann mit harten Strafen (Gefängnis) rechnen. Vom Ärger, den das im Umfeld des Teenagers erzeugen könnte, mal ganz abgesehen…

Soweit ich weiß, ist es nicht illegal, solange ihr in einer an sich legalen Beziehung ohne Abhängigkeitsverhältnis steht und du sie nicht bezahlst. Was die Kinder später sagen ist was anderes 😉

und ihr solltet euch stark vertrauen und es so machen, dass ihr beide kein Interesse daran habt, dass es öffentlich wird (gegenseitiges Druckmittel)