Anzeige, weil man intime Details ausgeplaudert hat?

9 Antworten

keine Frage, es war jetzt nicht unbedingt schön, was Du getan hast, trotzdem wird er Dich deshalb nicht anzeigen...   Passieren würde nach einer Anzeige auch nichts...

Kann er nicht. Nur solltest mal schnell deine Freundin hochkant falten, weil sie es weitergetratscht hat. Solche Mädelsgespräche gehen Jungs doch gar nix an oder hat sich das geändert ?  :p

Er kann Dich ja gerne anzeigen. Außer einem Lachanfall des die Anzeige aufnehmenden Polizei-Beamten wird da nicht viel bei rauskommen.

Was Du Deiner Freundin gegenüber geäußert hast ist deine ganz persönliche Meinung. Da ist sodann vor allem Art. 5 GG, die allgemeine Meinungsfreiheit zu beachten. Daneben ist zu sehen, dass § 185 StGB nicht auf Äußerungen im engsten Bekannten- und Familienkreis Anwendung findet. Deine Freundin gehört zu eben jenem Bekanntenkreis. Eine Beleidigung scheidet meines Erachtens nach somit aus.

Zur üblen Nachrede gem. § 186 StGB bedarf es einer Behauptung oder Verbreitung ehrenrühriger nichterweislicher Tatsachen gegenüber einem Dritten. Tatsachen sind Geschehnisse oder Zustände, die dem Beweis zugänglich sind. Er kann sich gerne einer Untersuchung unterziehen, um feststellen zu lassen, dass sein Penis nicht zu klein ist. Wäre nur extrem blöde, wenn dann ein Gutachter feststellt, dass sein gutes Stück tatsächlich unter dem deutschen Durchschnitt liegt. Wobei zu klein oder zu groß oder was auch immer in diesem Bereich doch relativ ist ;)

Wie gesagt, ich sehe da nichts auf Dich zukommen.

Du kannst grundlegend auf Nummer sicher gehen und das nicht überall herumerzählen. Wenn Dich noch irgendwer anderes als der Typ oder Deine Freundin darauf ansprechen, hüllst Du Dich in schweigen und sagst einfach gar nichts dazu.

Du kannst deinen Objektiven Eindruck schildern.

Ob das schön ist, ist natürlich eine andere Frage.

Wenn er es tatsächlich wollte, könnte er dich wegen übler Nachrede oder Verleumdung anzeigen. 

Dazu müsste man dir aber nachweisen können, dass du diese Tatsache deiner Freundin erzählt hast, um seinen Ruf zu schädigen.

Da dies wohl kaum möglich ist und jeder das Recht hat, sich mit Vertrauenspersonen zu unterhalten (auch über Erlebnisse mit dritten), würde ich mir an deiner Stelle keine Sorgen machen.

Wahrscheinlich fühlt er sich beleidigt und in seinem Ego gekränkt und wollte dir einfach Angst einjagen (was übrigens von einem sehr kleinen Pen...äh...Selbstwertgefühl zeugt).

Also, bleib locker, es wird nichts passieren.

Gruß TheErdnuss

Menuett  22.08.2016, 14:29

Wie Du so schön sagst "Tatsache".

Damit kommt keine Anzeige wegen übler Nachrede oder Rufmord zustande.

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TheErdnuss  22.08.2016, 15:31
@Menuett

Naja, anzeigen könnte er sie deswegen schon. Er müsste dann natürlich beweisen, dass sein Penis nicht unterdurchschnittlich klein ist. Aber da es ja nicht darum ging, ihm zu schaden ist das letztendlich irrelevant. Ich habe auf die Schnelle keine Gesetze gefunden, die besser auf die Situation passen würden.

Was mich jetzt jedoch interessiert:
Angenommen, sie würde im großen Kreis ihren Freunden und Bekannten erzählen, wie klein sein Penis doch ist und dass er sie nicht ansatzweise befriedigen konnte, schlicht eine absolute Niete im Bett ist. Weiterhin nehmen wir an, dass sein Penis tatsächlich winzig ist.

Welche Gesetze würden dann greifen, da für üble Nachrede oder Verleumdung nun mal die Unwahrheit gesagt werden muss?

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