ALG II Nachzahlung?

2 Antworten

Wenn du / ihr denkt das es zu wenig Leistungen gibt, dann müsst ihr natürlich auch selber tätig werden.

Ein Widerspruch geht nun nicht mehr, da ihr da nur 1 Monat Zeit habt, es muss dann ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X gestellt werden, dazu findest du Musterschreiben im Internet.

Hat euch das Jobcenter denn wegen dem Unterhalt fürs ältere Kind bzw.Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt nicht schon lange einmal angeschrieben und aufgefordert den Anspruch geltend zu machen ?

Unterhaltsvorschuss steht deiner Partnerin für das gemeinsame Kind ja gar nicht zu, da sie mit dir ( Kindsvater ) in einem Haushalt lebt und ihr das Kind gemeinsam erzieht und verpflegt.

Weshalb bekommt sie denn für das nicht leibliche Kind keinen Unterhaltsvorschuss, damit hast du ja nichts zu tun ?

Würdet ihr verheiratet sein, dann wäre das korrekt, auch wenn du nicht der leibliche Vater bist !

Bekommt ihr dann zumindest den ungedeckten Bedarf des älteren Kindes vom Jobcenter gezahlt ?

Denn dann wäre es ja egal ob es UVG - gibt oder nicht, dass würde dann wie das Kindergeld auch auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

"Und sollte ich das ganze mal Prüfen lassen?"

Was denn sonst? Ich kann nicht nachvollziehen, daß so eine Frage überhaupt gestellt wird.

Schon wegen dem älteren Kind hättet Ihr m.M.n. längst bei einem Fachanwalt für Familienrecht sein sollen. Jetzt braucht Ihr noch einen für Sozialrecht - oder idealerweise einen, der sich in beiden Rechtsgebieten auskennt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe