sexuelle Belästigung anzeigen?
Hallo, also ich 15/w und eine Freundin von mir, auch 15/w wurden heute in Wien im Zug von einem Mann sexuell belästigt. Nämlich saßen wir auf einem 4-er Platz und er ebenfalls auf der anderen Seite, eine Reihe weiter hinten. Und wir hatten nichts an, was ihn einladen hätte können. —> Baggy Hose, Pulli, Jacke. Aufjedenfall hat er nach einer Zeit einen Ständer bekommen, hat sein Glied ausgepackt, und hat begonnen sich einen runterzuholen. Dabei schielte er immer „unauffällig“ zu uns rüber (jede 3sek) ich hab das dann mit meinem Handy aufgenommen und frage mich jetzt. Anzeigen? ja/nein? Weil ich mit dem aufnehmen ja quasi auch eine Straftat begangen habe und 2. hab ich das Gefühl, dass die Polizei da eh nichts machen kann und den nicht mehr findet. (Auf dem Video kann man ihn komplett sehen) Was hab ich davon, wenn ich ihn anzeige?
9 Antworten
Anzeigen, alles angeben, was ihr noch wisst. Wenn der Typ wieder unterwegs ist, fällt er irgendwann auf.
Ich würde es einfach ignorieren.
Sowas passiert leider viel zu oft.
Aber wenn es dir sehr wichtig ist, kannst du es ja bei der Polizei versuchen. Wenn ihr ihn bei einer Straftat filmt, kann man das sicher als Beweis oder so benutzen?
Das ist keine sexuelle Belästigung. Siehe StGB
§ 184i
Sexuelle Belästigung
(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
Er hat euch nicht berührt, also keine Belästigung.
Es ist Exhibitionismus nach § 183 StGB. Oder auch Erregung öffentlichen Ärgernisses nach § 183a.
Was es sonst ist habe ich doch im zweiten Absatz geschrieben, Exhibitionismus oder Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Exhibitionismus
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Sexueller Belästigung kann es nicht sein weil keine körperliche Berührung am Opfer stattfand.
An eurer Stelle hätte ich auch versucht das komplett zu ignorieren oder einen Platz weit weg von ihm gesucht. Waren da keine Erwachsen denen ihr das hättet sagen können oder waren die zu feige irgendwas zu sagen? Es gibt wirklich Männer die man nur noch als Abschaum bezeichnen kann. Sorry euch Beiden im Namen der Männer ... könnt ja trotzdem mal zur Polizei was man da machen kann. Aber ich glaube auch nicht das die was gegen den Typen machen. Werden euch die gleichen Tipps geben ... Erwachsene um Hilfe bitten. Und wirklich komplett aus der Situation herausgehen.
Ja- Erwachsenen waren da, haben aber nichts getan oder es nicht gesehen. Aber danke!!
Sprecht die wirklich direkt an wenn euch nochmal sowas passiert ob sie da nicht was tun können wenn ihr euch belästigt fühlt.
https://www.weisser-ring.at/video-und-tonaufnahmen-als-beweismittel/
hier genauer zur rechtlichen Lage.
Generell muss man sich halt fragen ob man seine zeit dafür verwenden will. Wenn es zu einem Gerichtsprozess kommt könnte das auch ziemlich teuer werden. Rede vielleicht mal mit deinen Eltern darüber und schau was sie dazu sagen.
Wenn es keine Belästigung war, was sonst. Es war EINDEUTIG, dass er seine sexuellen Gelüste auf uns gerichtet hat