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Urlaubstage zurückzahlen nach Kündigung(Arbeitsrecht)?

Guten Tag liebe Gutefrage.net Community,

Ich habe eine Frage bezüglich des Arbeitsrechts.

Erstmal zu den Fakten.

Ich habe seit November 2019 einen neuen Job aufgenommen und habe in dieser Firma 6 Monate Probezeit. Mein Vertrag ist bis November 2020 Befristet.

Jetzt habe ich das Problem was wie folgt aussieht. Im Februar habe ich 15 Tage Urlaub genommen um mir einen Skiurlaub zu gönnen. Wurde mir von der Firma auch genehmigt und habe jetzt noch 6 Tage Resturlaub weil befristet bis November 2020, also alles gut.

Jetzt kam ich nach dem Urlaub zurück und es steht ein Firmen Wechsel bevor. Die Firma wurde abgekauft von der SSP( falls euch die Firma was sagt) und sitzt ab 1. April bei uns drin & mistet natürlich erstmal gewaltig aus weil ihnen die Personalkosten der Firma viel zu hoch sind. Einige meiner Mitarbeiter , die leicht zu Kündigen waren haben eine Kündigung zum 01.04 bekommen.

Jetzt zu meiner Frage, Ich habe ja jetzt 15 Tage Urlaub in diesem Jahr schon durch. Mir stehen aber nur 2 Urlaubstage pro Monat zu. Sprich ab April sind es acht was bei einer differenz aus den beiden 6 ergibt welche mir nicht zustehen.

Mir ist klar das ich, wenn ich selbst kündigen würde diese auch zurückzahlen müsste ABER was ist wenn ich, weil ich in der Probezeit bin , von der SSP fristlos gekündigt werde? muss ich dann auch diese 6 Tage zurückzahlen weil sie mir nicht zustehen? Ich meine ich plane mein Urlaub ja mit dem Gedanken meinen Vertrag erfüllen zu wollen. Ist es dann nicht Firmenverlust ? sie haben diesen Urlaub ja genehmigt und kündigen mich dann weil sie Personalkosten zu hoch sind? das wäre doch pure schikane..

Ich hoffe das mir da jemand Licht ins Dunkel bringen kann.. Ps. ein neuer Vertrag kann erst nach beendigung meiner Probezeit von der neuen Firma erfolgen also gilt bis dahin mein Alter.

Vielen dank im vorraus

Lg Jan

Recht, sp, Ausbildung und Studium, Arbeitsrechtschutz, Reisen und Urlaub
SP, EP, LP, ab wann ist was was?

Tonträger von Bands werden heutzutage meist nur noch auf CDs und manchmal auch noch auf LPs veröffentlicht. Sie nennen sich "Album" und enthalten nur Audio und manchmal auch ein oder sogar mehr Videos, eventuell sogar eine kleine Software zum Abspielen von Bonusmaterial auf einem Computer. Sie enthalten neue Titel, die im Studio aufgenommen wurden (Studioalbum), alte und eventuell auch neue Titel die auf einem oder mehreren Konzerten aufgenommen wurden (Livealbum) oder mehrere alte, eventuell einige neue Titel die im Studio und eventuell auch teilweise auf Konzerten aufgenommen wurden (Livealbum). Bevor so ein Album, meist mit 10 bis 25 Liedern bestückt, heraus kommt, wird meistens erst eine Singleauskopplung veröffentlicht. Ein, ganz selten sogar mehrere, Titel von dem Album und meist einige wenige Stücke, die mit dem Album aufgenommen wurden, aber nicht auf das Album kommen, weil sie nicht gut genug sind, oder das Album zu groß würde, und eventuell noch ein Video, welches als Audiospur den Song hat, welches auch auf dem Album ist. Dieser Titel nennt sich "Titeltrack", das Video ist das "Musikvideo" und die übrigen Titel nennen sich "B-Seiten". Auch nach der Erscheinung der Albums erscheinen meist noch mehr sogenannte "Singles", die ebenso aufgebaut sind. Nur manchmal heißen sie "Single" und manchmal "EP". Wenn ich das richtig verstanden habe gibt es da die "Short Play"-Alben (SP), die "Enhanced Play"-Alben (EP) und die "Long Play"-Alben (LP). Die normalen Alben sind meist LPs und Singles sind manchmal SPs und manchmal EPs. Und jetzt meine Frage: Wie setzt man fest, ob ein Tonträger Single, EP oder LP ist. Wird das an der Anzahl der Tracks oder der Laufspiel-Länge festgelegt, oder ist das reine Schätzung?

Danke im Vorraus für alle Antworten, Blubberlutsch!

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