Als ich heute mit meinem Hund spazieren gegangen bin, bin ich wie immer am DRK vorbeigelaufen.
Heute fuhr dann ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn zurück zur Wache und vor der Garage hielt. Der Beifahrer stürmte schnell ins Gebäude, während der Fahrer ganz normal in die Garage gefahren ist.
Nehme mal an, das der Beifahrer ganz einfach auf die Toilette musste.
Aber. Wäre es überhaupt erlaubt, für den Toilettengang das Martinshorn einzuschalten?
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