Darf man ein nicht funktionierendes Blaulicht haben?

7 Antworten

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.

§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:

  1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
  2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
  3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
  4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht –.

Also keine Amtsanmaßung sondern schon ein Verstoß gegen die StVZO. Amtsanmaßung wird es erst wenn du dir irgendwelche Rechte (z.B. § 38 StVO) heraus nimmst.

Darf nicht betriebsbereit sein. Nur noch Stecker in Zigarettenanzünder und einschalten ist betriebsbereit.

Nicht funktioniert ist nicht betriebsbereit.

Rein rechtlich ist es verboten Lampen am Fahrzeug zu haben, die nicht funktionstüchtig sind. Also nein

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Im Kofferraum schon oder woanders rumliegen.

Aber du darfst kein blaues Licht für den Verkehr machen können.

Es gab, oh höre und staune, LKW Fahrer, die ihre kleinen buntleuchtenden Weihnachtsbäumchen abbauen mussten, weil da blaue Lichter dran sind. Egal ob eingeschaltet oder nicht.

Meine Antwort kommt ,, etwas zu spät aber egal, ich finde das dieses Blaulicht das nicht funktioniert im Auto sein darf aber halt nicht am Auto obendrauf wie bei der Polizei weil sonst denken Menschen dass das die Polizei ist bei denen das Blaulicht nur nicht an ist

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung