Braucht man eine Einschulung, um Fahrzeuge mit Blaulicht und Sirene zu fahren?

6 Antworten

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Nein, das ist jedenfalls meines Wissens nach keine gesetzliche Verpflichtung. Man benötigt natürlich die für das jeweilige Einsatzfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnisklasse, dies ist bei Rettungswagen mittlerweile flächendeckend die Klasse C1 und bei Feuerwehrfahrzeugen bis auf ganz wenige Ausnahmen die Klasse C. Ansonsten, bekommt man während seiner Ausbildung die rechtlichen Grundlagen zum Fahren mit Sonder- und Wegerechten (§§35, 38 Straßenverkehrsordnung- StVO) geschult. Manche Dienstherren, verlangen eine spezielle Einweisung, die intern geregelt ist und dementsprechend auch überall völlig anders aussieht. Bei Manchen besteht die Einweisung aus "hier sind die Knöpfe für Blaulicht und Folgetonhorn" und bei wiederum anderen, ist es ein spezielles Fahrertraining, auch mit einem praktischen Anteil. Die Bandbreite ist demnach hier sehr groß. Um es zum Abschluss noch einmal kurz zusammenzufassen: passende Fahrerlaubnisklasse, spezielle Einweisung niergendswo gesetzlich vorgeschrieben, wenn sie stattfindet, dann überall anders aufgebaut.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Man benötigt jährlich eine Unterweisung, insbesondere bezüglich der Paragraphen 35/38 StVO.

Nachtrag: Nach Hinweisen durch andere User habe ich erfahren, dass die jährliche Unterweisung gegen meiner ursprünglichen Aussage keine gesetzliche Pflicht ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nomex64  27.06.2022, 20:55

Ja? Wo steht das?

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iwaniwanowitsch  27.06.2022, 21:01
@Nomex64

Kenne ich seit Beginn meiner Karriere im BOS- Gewerbe nur so. Wurde bei allen Dienststellen, die ich bisher hatte, so ausgesagt. Begründung: Ausschluss eines Organisationsverschulden des Dienstherrn.

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Nonameguzzi  27.06.2022, 22:13
@Nomex64

Könnte sein das man Fahrten unter Sondersignal in die Jährliche Sicherheitsunterweisung des Arbeitsplatzes aufnehmen kann. Kann sein das die BG oder UK das auch mögen.

Aber rein rechtlich ist das nicht von Nöten.

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Nonameguzzi  27.06.2022, 22:26
@iwaniwanowitsch

Also ich bin Außendienstler und dieses Jahr war in der Jährlichen Sicherheitsunterweisung die wir auf verlangen der BG erhalten neuerdings mit aufgenommen:

"Verhalten bei Raubüberfällen" ... also das man kein Kampf anfangen soll nur um Materiale Werte zu schützen etc^^

Von daher kann man so ziemlich jede Gefahr die der Arbeitsplatz mitbringt in eine Arbeitsplatzgefährdung mit aufnehmen und diese dann auch im Rahmen der Sicherheitsunterweisung abhandeln. Das da auch SoSi Fahrten mit dazu gezählt werden erscheint mir soweit schlüssig.

Ich kenne aber kein Gesetz das eine gesonderte Schulung zum durchführen einer SoSi fahrt verlangt.

Die Sondersignalanlage ist ja rechtlich ans Fahrzeug und nur indirekt an die Person gekuppelt.

Bei mir in der FW gibt es allerdings die Interne Dienstanweisung das man nur Fahrzeuge fahren darf auf die man eingewiesen wurde. Also die einem mal in ihrer Funktion erklärt wurden. Das begrenzt dann auch den Personenkreis welcher SoSi Fahrten macht. Aber jeder mit dem Klasse B Schein hat die Einweisung auf einen MTW bekommen.

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ZuumZuum  10.07.2022, 07:06

Nachtrag: Nach Hinweisen durch andere User habe ich erfahren, dass die jährliche Unterweisung gegen meiner ursprünglichen Aussage keine gesetzliche Pflicht ist.

Gestetzliche Pflicht nicht, aber das wird in der Regel immer vom genehmigenden Regierungspräsidenten und von den betreffenden Berufsgenossenschaften gefordert.

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Die Einschulung sollte in dem Fall schon ein paar Jahre her sein.

Das Fahrzeug selbst habe ich auch schon gefahren (von und zur Werkstatt).

Das Fahren mit Sondesignal wiederum ist nur wenigen Berufsgruppen vorbehalten.