Blaulicht als Pressesprecher?

10 Antworten

Nein. Um Blaulicht und Signalhorn mit dem Privat-Pkw nutzen zu dürfen, braucht man eine Genehmigung. Die bekommt man aber als Pressesprecher nicht. In Einzelfällen erhalten hohe Führungskräfte der Feuerwehr oder auch Notärzte so eine Genehmigung.

Alle anderen Feuerwehrangehörigen können in ihrem Privat-Pkw auf dem Weg zur Wache oder zum Einsatzort ggfs. zwar Sonderrechte in Anspruch nehmen, aber eben keine Wegerechte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

NEIN, weil du als Pressesprecher weder nach § 35 StVO

das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Noch weil es nach § 38 StVO

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Sinn macht.

Sorry aber Leute wie du die nicht mal die einfachsten Grundsätze beherrschen sollten Eins ganz gewiss nicht machen und das ist der Pressesprecher. Als Pressesprecher sollte man wenigstens eine Führungsausbildung haben. Unterhalb vom F V geht gar nicht.

Nimm dir mal ein Beispiel an richtig guten Presssprecher wie z.B. Jan Ole Unger aus Hamburg:

https://www.youtube.com/watch?v=EIfUCOQE-fA

Der Typ ist nicht nur als Pressesprecher in Feuerwehrkreisen anerkannt. Er ist auch einer der besten Typen wenn es um Hubrettungsgeräte geht.

Da private Fahrzeuge eh keine Sondersignalanlage bekommen, fällt die Antwort recht einfach aus: nein.

Selbst wenn du während deiner Dienste als Pressesprecher ein Dienstfahrzeug bekommst, wie es ja sein soll (weil wir kommst du sonst zur Einsatzstelle?), darfst du die Sondersignalanlage auf der Fahrt zur Einsatzstelle nicht nutzen. Keine der im P35 StVO und P 38StVO gennanten Vorraussetzungen ist für einen Pressesprecher gegeben, eben so wie für Versorgungseinheiten, ablösende Kräfte, etc.

Aber im Prinzip sollte man sowas mit dem Vorgesetzten (egal wer das jetzt in deiner Feuerwehr ist) klären. Der kann dir da garantiert besser weiter helfen, als wir hier (was wie wo warum bei euch örtlich geregelt ist).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Davidtheanswer  25.03.2022, 17:03

Doch... aber höchsten Wehrführung kann Sondersignalanlage im Privat PKW beantragen

Die Frage selber ist natürlich quatsch

0

Kurz und Bündig nein...

Ach ja so ziemlich JEDE andere Feuerwehrkraft hatte einen besseren Grund ein Blaulicht zu bekommen, dir langt es doch wenn du 10min später aufkreuzt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Maschinist /Servicetechniker für Feuerwehr Einsatzfahrzeuge

NEIN.

Woher kommen diese Fragen? Die Tage noch eine ähnliche gehabt, ob man Blaulicht aufm Motorroller nutzen darf...

Meine Güte...

ICh hoffe ihr seid nicht in einer Feuerwehr und wisst es deswegen nicht besser. Weil wenn wohl, habt ihr bei der Grundausbildung (und in der Fahrschule, sofern man eine besucht hat) NICHT aufgepasst und habt nichts von Sonder- und Wegerecht verstanden.

Allenfalls der Wehrführer (mwd) kann für sein privatauto eine Sondersignalanlage beantragen.

Man kann ja wohl mit einem Einsatzfahrzeug zur Einsatzstelle fahren... Ob und wann Wegerechte erforderlich sind, liegt ja zwischen Einsatzstichwort und Leitstellenauftrag. (ja Pressearbeit ist wichtig, aber sooo schnell muss es ja dann auch nicht gehen. Wichtig ist es kommen schnell die erforderlichen Kräfte zum einsatzort)