Blaulicht und Martinshorn im Privat Pkw bei der Polizei?
Hallo liebe Community👨👩👧👦,
haben eigentlich Beamte von Spezialeinheiten das „Recht“, bzw eine Lizenz sich ein Martinshorn in den Privat Pkw einzubauen, da diese ja oft in ihrer Freizeit zum Einsatz gerufen werden und dann auch schnell dorthin fahren müssen.
Vielen Dank!🙂
4 Antworten
Nein - es handelt sich dann um zivile Dienstwagen.
Um Sonderrechte zu verwenden (zu schnell fahren) benötigt man kein Einsatzhorn plus blaues Blinklicht.
Nur für Wegerechte sind diese zu verwenden.
Um Sondersignale zu verwenden (zu schnell fahren) benötigt man kein Einsatzhorn plus blaues Blinklicht.
Um Sondersignale zu verwenden benötigt man das schon, denn Blaulicht und Einsatzhorn sind die sogenannten Sondersignale.
Vermutlich wolltest du ausdrücken, dass man zur Inanspruchnahme von Sonderrechten kein Sondersignal benötigt. Das ist richtig.
Beamte von Spezialeinheiten
Die Tätigkeit in einer Spezialeinheit wird aus guten Gründen geheim gehalten. Wäre dann irgendwie suboptimal wenn die plötzlich im Privatwagen mit voller Disco durch die Gegend brausen.
Was sie haben sind Sonderechte nach § 35 StVO. Dazu braucht es aber weder Lärm noch Licht.
Man hat einen Antrag beim Dienstherren zu stellen.
Meist wird das nur genehmigt, wenn man schnell zur Dienststelle kommen muss.
Problem: Wann muss ein Polizeibeamter schnell zur Dienststelle? Richtig, fast nie. Wenn derjenige keine Schicht hat, dann übernehmen die anderen, da ja immer Leute im Einsatz sind.
Einzige Ausnahme wäre vielleicht wenn du in einem absoluten Kuhkaff Streife fährst. Aber dann bekommst du wohl eher ein Dienstfahrzeug.
Anders ist es z. B. bei der fF! Die müssen oft erst zur Wache, rüsten sich dort aus und fahren dann zum Einsatzort. Da die freiwilligen Feuerwehrmänner oft nicht permanent auf der Wache sind, fahren sie mit dem privaten KFZ zur Wache. Und das muss dann nun mal auch schnell gehen. Dann ist ein Blaulicht wohl schon vertretbar.
Die dann auch Privat genutzt werden dürfen?🤔