Im Privat-PKW blaues mobiles Blinklicht mitführen und verwenden?

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Darf man im Privat KFZ ein blaues Magnet-Blinklicht mitführen

Ja. Als normales Gepäckstück, das nicht benutzt wird.

und im Stand verwenden?
  • Ja, auf Privatgelände mit Erlaubnis des Grundstückseigentümers.
  • Nein, im Bereich der StVO (dazu gehören auch öffentlich zugängliche Waldwege!) nicht.
Es soll damit nicht gefahren

Ob du damit fährst oder es nur im Stand verwendest, ist erstmal vollkommen egal. Du verwendest im Geltungsbereich der StVO ein Lichtsignal, das nur bestimmte Fahrzeuge verwenden dürfen.

Mit einer gelben Rundumleuchte ist das ja zweifellos erlaubt,

Weil das gelbe Blinklicht auch als allgemeine Warnleuchte gedacht und zugelassen ist. Blau ist aber explizit eine Kennzeichnung für Einsatzfahrzeuge. Ein Fahrzeug ist entweder Einsatzfahrzeug oder Privat-PKW. Beides geht nicht.

Oder eben rot, grün, weiß?

Grünes Licht signalisiert "freie Fahrt" und weißes Licht zeigt dir, dass jemand auf dich zu kommt. Beides keine Warnlichter.

Der gemeine Autofahrer schafft es schon kaum, vor dem Spurwechsel in den Spiegel zu schauen. Und dann verlangst du von ihm, zu unterscheiden dass ein Licht, das normal keine besondere Bedeutung hat, nun plötzlich ein Warnlicht ist?

Klar, rotes Licht vermittelt die Anweisung "Stop". Aber du als Privatperson darfst dem Verkehr keine Anweisungen geben. Fällt also auch raus.

Wie wäre es wenn der Besitzer Polizist ist bzw. beruflich Blaulicht verwenden darf?

Dann ist es kein Privatfahrzeug, sondern ein Dienstfahrzeug der Polizei. Ist es ein Einsatzfahrzeug, darf es auch mit Blaulicht ausgestattet sein. Und ein Einsatzfahrzeug darf ja mit Blaulicht gekennzeichnet werden.

Beim privaten Auto des Polizisten ist es genau das Gleiche wie mit der Privatperson mit dem Privat-PKW.

GerBra2100 
Fragesteller
 03.09.2020, 19:26

Danke, alles erklärt.

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14905403  03.09.2020, 20:41

gute Antwort, allerdings ist mir eins aufgefallen, wenn‘s falsch ist dann sag‘s mir, du kennst dich da besser aus:

Ein Fahrzeug ist entweder Einsatzfahrzeug oder Privat-PKW. Beides geht nicht.

Meines Wissens nach ( vielleicht ist mein Wissen auch falsch ) können Notärzte oder Führungspositionen einer FFW etc. auf ihrem Privatfahrzeug ein Blaulicht zulassen lassen. Klär mich da bitte auf, ich war etwas verwirrt.

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RedPanther  03.09.2020, 20:51
@14905403

Allzu viel weiß ich darüber nicht. Ich weiß allerdings von einem Notarzt, der im Rahmen einer Großveranstaltung (wo er jedes Jahr offiziell als Notarzt tätig ist!) gerne sein Motorrad mit einem Blaulicht ausstatten wollte. Dies wurde ihm untersagt. Begründung: Es ist als Privatfahrzeug zugelassen und bleibt auch ein Privatfahrzeug.

Das Blaulicht am Privatauto hätte unser Gesamtfeuerwehrkommandant auch gerne. Er kann es damit begründen, dass er im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgaben ja bei jedem Einsatz vor Ort sein muss und manchmal auch direkt anfährt. Auch das wurde ihm nicht gestattet.

Ein kleiner Stolperstein ist meines Wissens, dass in irgendeiner Verwaltungsvorschrift steht, dass Blaulicht allein nicht montiert werden soll, sondern immer in Kombination mit Folgetonhorn. Dementsprechend kommt das wohl nur für Fahrzeuge infrage, mit denen "Wegerecht" nach §38 StVO genutzt werden soll.

Aber wie gesagt: Ich bin da vermutlich auch nicht sattelfester als du.

(Wenn Führungskräfte der Feuerwehr ein privat aussehendes Fahrzeug vor der Tür stehen haben, das im Einsatzfall blau blinken und langweilige Musik spielen kann, ist das immer ein offizielles Dienstfahrzeug, das sie auch privat nutzen dürfen)

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Nein, dass ist rechtlich nicht zulässig. Blaues Blinklicht darf zwar zur Warnung verwendet werden, Paragraph 38 Absatz 2 StVO, es darf jedoch gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung, konkret nach Paragraph 52 Absatz 3 nur an ganz bestimmten Fahrzeugen angebracht sein und die legale Anbringung, die ist wiederum auch die Voraussetzung zur Verwendung im Bezug auf Paragraph 38 der Straßenverkehrsordnung, da heißt es nämlich "von damit ausgerüsteten Fahrzeugen", die Signalleuchte, muss also legal am Fahrzeug angebracht sein. Auch ein Polizeibeamter oder eine sonstige Person, welcher es beruflich gestattet ist, Fahrzeuge mit einer Sondersignalanlage zu führen, darf keine Sondersignale am privaten Fahrzeug verwenden!, Ausnahmegenehmigungen, werden von der zuständigen Behörde nur an hohe Führungskräfte, zum Beispiel leitende Notärzte oder organisatorische Leiter Rettungsdienst, Leiter von Sondereinsatzkommandos der Polizei und dergleichen erteilt. Wobei dann auch eher der Weg gegangen wird, dass er für den privaten Gebrauch von seinem Dienstherren ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommt und dass in den Fahrzeugpapieren als Einsatzfahrzeug eingetragen ist. Mfg.

Blaues Blinklicht ist Fahrzeuggebunden.

Mitführen ja, gebrauchen ist verboten

Marlhuana  03.09.2020, 19:04

Mitführen in der CH aber verboten. Deshalb ist deine Aussage zu Pauschal!

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OnePerson19  03.09.2020, 19:07
@Marlhuana

Es handelt sich hier um deine Deutsche Platform somit kann man davon ausgehen sich die Frage auf Deutschland bezieht

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