Gelbe gelbe Rundumleuchte am privaten Fahrzeug?

4 Antworten

Betreffs Blaulicht kenne ich die Regelungen recht genau. Blaulicht darf auf keinem Fahrzeug sichtbar angebracht sein, das kein berechtigtes Einsatzfahrzeug ist, da es sonst auch bei ausgeschaltetem Blaulicht dennoch für ein Einsatzfahrzeug gehalten werden könnte. Dies kann man aber zulässig dadurch verhindern, dass man einen Überzieher über das Blaulicht zieht, der eine andere Farbe hat.

Um ganz sicher zu gehen, kein Bußgeld von 20,- wegen missbräuchlicher Verwendung des Gelblichtes zu riskieren, würde ich da auch einen Überzieher drüber machen.

Mag sein das sich da was geändert hat aber Gelbe Rundumleuchte gabs auch schon in den Siebzig3ern und damals warf es erforderlich eine Zulassung als Selbstfahrende Arbeitsmaschine oder Pannenhilfsfahrzeug zu haben.

Die Lkw Zulassung alleine reicht nicht zumal die für Private Nutzung eh erst mal anerkannt weden muß und erfordert diese Leuchten entweder als Begleitfahrzeug für Überbreite Schwertransporte oder das Fahrzeug selbst ist als Überbreites Fahrzeug Zugelassen bzw hat die entsprechenden Einrichtungen oder ist als Abschlepper bzw Zugfahrzeug für einen Abschleppanhänger vorgesehen was auch den entsprechenden Hänger erfordert.

Ob das als historisches Fahrzeug als Begründung auch möglich ist entzieht sich meiner Kenntnis , ist aber nicht auszuschließen.da sollte man bei der zulassungsstelle / TüV erstmal Nachfragen wie der aktuelle Stand der Gesetzgebung ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 40 Jahren als Schrauber unterwegs . Meisterbrief

kannst du. ins besondere unter berufung auf den historischen zustand des fahrzeuges. abgesehen davon bedarf die gelbe rundumleuchte keiner sondergenemigung. lediglich ihr betrieb stellt einige anforderungen. du darfst sie z.B. nicht einfach als warnblinkerersatz bzw. zusammen mit dem warnblinker einschalten.

lg, Anna

Wozu, wenn es schon eine gibt, ist die doch da, und muss nicht montiert werden.

Was bitte steht denn im Schein, das gute Stück ist bestimmt ein LKW und der darf doch haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung