Rundumleuchte am Privat-PKW erlaubt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Zulassung im Straßenverkehr

Laut StVZO und StVO dürfen gelbe Rundumleuchten nur als Warnung für Gefahren auf den Straßen eingesetzt werden. Fahrzeuge des Baus, der Reinigung sowie der Unterhaltung der deutschen Straßen dürfen diese Rundumleuchten tragen. Darüber hinaus sind Pannenfahrzeuge, übergroße Fahrzeuge, die diese Kennzeichnung behördlich tragen müssen sowie die Begleitfahrzeuge von Schwer- und Großraumtransportern berechtigt, gelbe Rundumleuchten zu tragen. Sind diese in den Fahrzeugpapieren eingetragen, dürfen Fahrzeuge der Straßenmeisterei, Müllsammelfahrzeuge, Versorgungs- und Entsorgungsfahrzeuge der Kommunen, Traktoren, Lkw, Gefahrguttransporter, Pannenfahrzeuge sowie Panzer damit ausgerüstet werden.

Laut StVO ist darüber hinaus das Einsetzen von zertifizierten Warnleuchten an stehenden Fahrzeugen immer gestattet, um vor Gefahren zu warnen. Das ist bei Pannen, Staus, Unfällen, etc. der Fall.

https://www.mittelstand-ratgeber.de/rechtliche-rahmenbedingungen-diese-lichtzeichen-duerfen-sie-benutzen/

LucaSHK19 
Fragesteller
 30.01.2023, 21:42

Danke für die ausführliche Antwort!

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OutdoorMan01  01.02.2023, 18:01

Bevor hier wieder lang und breit und oft wiederholt Gesetzestexte zitiert werden, ganz einfach und mit einem eigenen Wort: NEIN. Als Privatmensch, der nicht beruflich ein mit entsprechenden Leuchten ausgestattetes Fahrzeug fährt, z. B. von der Autobahnmeisterei, Straßenunterhaltungsdienst, ein landwirtschaftliches Fahrzeug, sonstigee Baustellenfahrzeuge, Fahrzeuge von den Stadtwerken, oder was auch immer, darfst du das generell erstmal nicht.

Realistisch betrachtet wird der maßvolle und sinnvolle Einsatz von einer Rundumleuchte an einem Privat PKW oft geduldet, z. B. wenn man ein Pannenfahrzeug oder eine Unfallstelle absichert, solange noch keine weiteren Kräfte vor Ort sind. Solange du nicht einfach nur so zum Spaß mit der Leuchte auf dem Dach herumfährst, stehen die Chancen recht gut, dass bei wie zuvor ausgeführt einem entsprechend sinnvollen Einsatz niemand groß etwas dagegen sagen wird. Erlaubt ist es aber trotzdem nicht.

Es gibt tatsächlich Warnleuchten, die man mit einer ausklappbaren Standvorrichtung z. B. neben dem Warndreieck auf dem Standstreifen aufstellen kann. Das sind aber keine Rundumleuchten, von denen wir hier sprechen. Mit dem Einsatz einer solchen speziell zugelassenen Warnleuchte kann man eigentlich nichts verkehrt machen, ich würde aber stattdessen oder zusätzlich eine Rundumleuchte auf einem Fahrzeug bevorzugen.

Zu dem Punkt einer Genehmigung in deiner Frage: eine solche wirst du für eine Rundumleuchte mit Magnethaftung wohl kaum bekommen. Eine Genehmigung anzustreben macht vielmehr dann Sinn, wenn man eine Rundumleuchte, oder auch einen Lichtbalken fest auf einem Fahrzeug montieren möchte. Das ist natürlich bei einem Privat-PKW erstmal so nicht zulässig. Dazu müsste dein Fahrzeug als Baustellenfahrzeug oder Pannenhilfsfahrzeug o. ä. anerkannt werden. Wenn du also eine Kfz-Werkstatt hast und nebenbei auch in Sachen Pannenhilfe/Abschleppdienst tätig sein willst kann ein hierfür vorgesehenes Fahrzeug selbstverständlich entsprechende Leuchten oder einen Balken haben. Gleiches gilt wenn du ein neues Fahrzeug für deinen Bauunternehmen beschaffst. Auch hier ist sicherlich eine Genehmigung von festen Rundumleuchten/Balken kein Problem.

Ich persönlich würde mich falls ich bei einer Panne/Unfall hinzukomme und mit meiner gelb leuchtenden Magnet-Rundumleuchte absichere bei Fragen oder Kritik daran im Zweifel auf den rechtfertigenden Notstand berufen. Natürlich hängt das auch so ein bisschen davon ab, wo du dich gerade befindest. Bei einer Panne in einer ruhigen Seitenstraße in einem Wohngebiet kann man durchaus an dem entsprechenden Notstand zweifeln, ob es hier wirklich notwendig ist mit einer Rundumleuchte zu arbeiten. Befindest du dich hingegen auf der Autobahn, völlig egal bei welchen Licht-, oder Wetterverhältnissen, so dürfte meiner persönlichen Meinung nach allein schon die Tatsache, dass man sich auf der Autobahn befindet, auf der tendenziell schnell bis sehr schnell gefahren wird, ausreichen, um den Einsatz eines zusätzlichen Warnsignals zu rechtfertigen.

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Du darfst diese in den Kofferraum legen und bei einer Absicherung einer Unfallstelle nutzen.

Fest montieren auf z.B. dem Dach darfst Du nicht.

LucaSHK19 
Fragesteller
 30.01.2023, 21:41

Vielen Dank!

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Patrax228  23.06.2023, 14:16

Du Darfst sie auch im Handschuhfach oder auf der Rückbank legen solange du sie mich im öffentlichen Verkehrs einfach nutzt meine liegt immer im Handschuhfach und laut Polizei darf ich sie im Fahrzeug lagern wonach möchte wenn sie ausgeschaltet ist

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