Sind beleuchtete Dachaufsetzer für den Privat-PKW in Rheinland-Pfalz bei der freiwilligen Feuerwehr erlaubt?

3 Antworten

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Magnetschilder der Kategorie Feuerwehr Dachaufsetzer beleuchtet (egal ob Blinklicht oder Dauerlicht) fallen jedoch leider nicht in die Liste der erlaubten Zusatzbeleuchtungen und sind somit rechtlich unzulässig. In der Praxis werden sie dennoch häufig von der Polizei geduldet – immerhin wäre es im Ernstfall alles andere als förderlich, einen Helfer wegen einer derartigen Lappalie aufzuhalten. Ebenso gibt es in vereinzelten Landkreisen Sondergenehmigung (meist für sog. „First-Responder“). Strittig ist die Frage, ob beleuchtete Dachaufsetzer „legal“ sind, wenn die Beleuchtungsfunktion deaktiviert ist.

https://feuerwehr-dachaufsetzer.de

Zitrus18  19.02.2018, 16:26

vielen lieben Dank für den Stern ;-)

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StVZO § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

"(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49a.html

Da es keine Zulassung für beleuchtete Dachaufsetzer gibt und die nirgends vorgeschrieben sind ergibt sich das die unzulässig sind.

Die rechtliche Würdigung der Dachaufsetzer ist übrigens die gleiche wie bei einer Pizzawerbung welche man sich aufs Dach rödelt. Sie berechtigen zu nichts und sie verpflichten die anderen Verkehrsteilnehmer zu nichts.

Erlaubt nein, geduldet fast immer.