Martinshorn an privatem PKW?

8 Antworten

Ist unzulässig, da Privatfahrzeuge grundsätzlich keine Einsatzfahrzeuge sind und somit auch grundsätzlich nicht mit Sondersignalanlage ausgestattet sein dürfen. Daher haben Einsatzkräfte ab der Alarmierung bei der Anfahrt zum Gerätehaus zwar die Sonderrechte nach § 35 StVO (sofern es aufgrund der Dringlichkeit geboten ist), nicht jedoch das sogenannte Wegerecht nach § 38 StVO.

Für die Fahrzeuge der obersten Führungskräfte (bei uns auf Landkreisebene) gibt es Ausnahmegenehmigungen für Sondersignalanlagen auf dem privaten Fahrzeug.

Woher ich das weiß:Hobby – Feuerwehr seit 1992. Derzeit Wehrführer einer FF in RLP.

Hi,

Grundsätzlich darf man es nicht. Bei Führungskräften auf Landkreisebene ist eine Sondergenehmigung meines Wissens nach jedoch möglich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – AM, A1, A2, A, B, BE, L, T, C1, C1E, C, CE Führerscheine

Es heißt übrigens Martinhorn und nicht Martinshorn. Das Horn wird von der Fa. MARTIN hergestellt und heißt offiziell Folgetonhorn.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Von Experte CreeperNicol bestätigt

Nein im § 52 StVZO steht welche Fahrzeuge mit Blauem Blinklicht ausgerüstet sein dürfen. Da Einsatzhorn nur zusammen mit Blauem Blinklicht eingesetzt werden darf hast du auch kein Einsatzhorn an deinen privaten PKW zu klöppeln.

Die Zulassungsstelle des Kreises kann Ausnahmen für bestimmt Personen erlassen. Das wird aber in aller Regel nur auf der Ebenen der Feuerwehr des Kreises erfolgen. Macht ja nicht wirklich Sinn wenn da 20 Leute mit Sondersignal in Richtung Gerätehaus fahren.

Auf die §§ 35 und 38 StVO sind ja andere schon eingegangen.

In Bayern dürfen die besonderen Führungsdienstgrade auf Landkreisebene (respektive bei kreisfreien Städten auf Stadtebene) mit Sondergenehmigungen eine Sondersignalanlage in ihren Privat-PKW führen.

Diese besonderen Führungsdienstgrade sind die Kreis-/Stadtbrandräte (KBR / SBR), Kreis-/Stadtbrandinspektoren (KBI/SBI) und die Kreis-/Stadtbrandmeister (KBM/SBM). Weitere Kräfte die an ihren Privat-PKW Blaulicht und Folgetonhorn nutzen dürfen sind die Organisatorischen Leiter (OrgL) des Rettungsdienstes, die Leitenden Notärzte (LNA) und die Örtlichen Einsatzleiter (ÖEL).

Diese Personen können, müssen aber nicht alle eine Genehmigung erhalten. In manchen Landkreisen erhalten zum Beispiel nur die Kreisbrandmeister ein Blaulicht, die auch einen Autobahnabschnitt in ihrem Zuständigkeitsgebiet haben und wieder anderswo nur die, die Sonderaufgaben für den gesamten Landkreis haben (Gefahrgut oder Atemschutz zum Beispiel) und in wieder anderen Landkreisen hat wirklich jeder KBM Blaulicht im PKW, selbst der Jugend-KBM oder der Ausbildungs-KBM.

Je nach Bundesland kann es aber auch weniger bis gar nicht erlaubt sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Zugführer in einer größeren bayerischen Feuerwehr