Dürfen Angehörige der freiwilligen Feuerwehr mit ihrem Privaten Pkw Sonderrechte fahren?

4 Antworten

Hallo Luca! In Österreich dürfen Feuerwehrangehörige, einschließlich freiwilliger Feuerwehrleute, unter bestimmten Umständen Sonderrechte nutzen, um schnell zu einem Einsatzort zu gelangen. Dies umfasst das Überschreiten von Geschwindigkeitsbegrenzungen, das Überfahren roter Ampeln und das Parken an bestimmten Stellen.

Allerdings müssen Feuerwehrangehörige auch in Österreich bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um diese Sonderrechte zu nutzen. Dazu gehören in der Regel eine spezielle Ausbildung und die Identifizierung durch entsprechende Kennzeichen oder Ausweise.

Es ist wichtig, dass Feuerwehrmitglieder die örtlichen Gesetze und Vorschriften kennen und sich an die entsprechenden Richtlinien halten, um sicher und legal zum Einsatzort zu gelangen. Es empfiehlt sich, direkt bei der örtlichen Feuerwehr oder den örtlichen Behörden nachzufragen, um genaue Informationen zu erhalten.

Woher ich das weiß:Recherche
Ich wollte schon immer wissen ob man als Feuerwehr Mitglied mit seinem Privaten Pkw , Sonderrechte benutzten darf bis man beim Gerätehaus angekommen ist. In Deutschland ist sowas erlaubt

Nein.

Du darfst nicht über rote Ampeln oder um Tiefflug durchs Dorf brettern. Eile mit Weile ist die Devise. Du bist nicht so wichtig als das du dies dürftest, wärst du es hätte dein Auto eine entsprechende Signalanlagen auf dem Dach. Diese ist im Übrigen auch zwingend erforderlich um diese Sonderrechte in Anspruch zu nehmen.

Kein Foto eines Blitzers wegen Rasens, kein Knöllchen eines Rotblitzers wird aufgehoben. Vielmehr kann es sogar soweit gehen das der Bürgermeister den mahnenden Finger heben muss.

Lediglich beim Abstellen von privaten Fahrzeugen Gibt es eine Ausnahme, speziell wenn man eben "Privat anreist zum Einsatz".

Österreich

Gilt dies meines Wissens ähnlich.

Kann da bitte jemand mir helfen?

Du solltest dir dringend die Mühe machen und geltendes deutsches Recht anzueignen diesbezüglich!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gruppenführer einer Freiwilligen Feuerwehr
JuniorBJ92  18.02.2024, 18:02

Das stimmt überhaupt nicht! Solange es sich um moderate Geschwindigkeitsüberschreitungen handelt, werden die Blitzer sehr wohl zurückgezogen! Wenn man viel zu schnell fährt bekommt man im Gegenteil sogar MIT Einsatzfahrzeug ärger!

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anTTraXX  18.02.2024, 18:20
@JuniorBJ92

Also ich kann aus meiner eigenen Wehr sagen das der feste Blitzer im Dorf regelmäßig die jungen Heisdüsen zu Kassen bittet und dort versucht es jeder mit dem Hinweis auf den Einsatz und ausnahmslos jedes Ticket hatte am Ende weiter bestandskraft.

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anTTraXX  18.02.2024, 18:29
@JuniorBJ92

Auch kann ich dir sagen das es bei uns im Kreis auch genau so ausgebildet wird, ab TM1

Es heißt zügig, aber auf die Sonderrechte zu berufen führt nie zu einem Wegfall des Knöllchen.

Auch sieht das im übrigen die FUK so

Meine Maschinisten hingegen haben noch nie Probleme bekommen wenn sie mit einem Einsatzfahrzeug mit SoSi geblitzt worden sind., war halt nur jedesmal ne Stellungnahme seitens des Wehrführers.

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26Sammy112  18.02.2024, 21:49
Nein.

Für Deutschland: Doch!

Sonderrechte hat man als Angehöriger der Feuerwehr, wenn diese zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe notwendig sind. Das hat nichts mit Blaulicht und Martinhorn zu tun und auch nichts mit Einsatzfahrzeugen. D.h., dass man durchaus die zulässige Höchstgeschwindigkeit moderat überschreiten darf, dass man im Halteverbot parken darf, theoretisch sogar rote Ampeln überfahren darf wenn man eine Gefährdung anderer ausschließen kann.
Wegerechte hingegen sind an Einsatzfahrzeuge sowie an die Nutzung von Blaulicht und Horn gebunden. Wegerechte bedeuten, dass andere Verkehrsteilnehmer einem Vorfahrt zu gewähren haben.

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Luca222130 
Fragesteller
 19.02.2024, 02:06

Servus, Ich wollte nicht wissen wie es in Deutschland ist sondern nur wie es in Österreich ist. Bitte achten sie auf ihre Tonlage!

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