Fahrt zum Gerätehaus bei einem Feuerwehreinsatz?

11 Antworten

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Das kommt immer ganz auf die Situation an...

  • Was ist der Einsatzgrund - brennender Kindergarten während des Geschäftsbetriebs oder ein brennender an einer Straße?
  • Wie ist die Verkehrssituation? Berufsverkehr oder nächtlich leere Straßen?
  • Wie sind die Straßenverhältnisse? Eisglätte, Nässe oder trockene Fahrbahn... schnurgerade Landstraße oder unübersichtliche Innenstadtverhältnisse...
  • usw.

Natürlich kommt es bei einem Feuerwehreinsatz häufig "auf jede Minute" an. Alles andere ist Blödsinn. Wenn jeder mit Tempo 30 zum Feuerwehrhaus fahren würde, dann wären Ausrückezeiten mit voll besetzten Löschfahrzeugen (9 Personen) von unter 10 Minuten in vielen Fällen utopisch. Jeder Feuerwehrangehörige ist verpflichtet, schnellstmöglich zum Feuerwehrhaus zu kommen. Denn je schneller die Kräfte am Feuerwehrhaus sind und die Fahrzeuge voll besetzen, desto früher können sie ausrücken und am Einsatzort sein. Und ein oder zwei Minuten können bei einem lebensgefährlich verletzten Unfallopfer oder einem Brand im "fortgeschrittenen Anfangsstadium" den Unterschied über Leben und Tod bzw. geringem Sachschaden und Totalverlust ausmachen.
Das aber natürlich immer unter der Permisse, sich und Dritte nicht zu gefährden. Denn aufgrund eines Unfalls gar nicht zum Einsatz ausrücken zu können oder gar noch andere, unbeteiligte dabei zu verletzten, ist der denkbar schlechteste Umstand.

Auch auf dem Weg zum Feuerwehrhaus im Privat-Pkw stehen uns gewisse Sonderrechte (keine Wegerechte!) zu. Es ist also durchaus legitim, nach Abwägung der o.g. und weiterer Faktoren, ggfs. mit etwas überhöhter Geschwindigkeit zum Feuerwehrhaus zu fahren. Natürlich nur dann, wenn ich niemand anderen gefährde (also kein Drängeln, keine gewagten Überholmanöver usw.) und es die Straßenverhältnisse zulassen. In einer Spielstraße muss ich, gerade tagsüber, immer mit spielenden Kindern rechnen... da ist es einfach nicht möglich, schneller zu fahren als erlaubt. Auf einer leeren Landstraße hingegen spricht da meist nichts gegen.

Tagsüber im städtischen Verkehr ist es kaum möglich, schneller als "normal" durchzukommen. Wir verwenden bei uns (nach einem Gespräch mit und auf Anraten der örtlichen Polizei) unbeleuchtete Dachaufsetzer "Feuerwehr im Einsatz". Manchmal hat man "Glück" und andere Verkehrsteilnehmer sehen das Schild und machen freiwillig Platz oder lassen einen an Kreuzungen vor. Manchmal eben auch nicht - und dann ist es leider eben so.
Warnblinklicht, Lichthupe und Hupe kommen nicht in Frage. Warnblinklicht halte ich persönlich sogar für gefährlich, weil andere Verkehrsteilnehmer dann an Kreuzungen vielleicht meine Fahrtrichtung (Abbiegen) falsch interpretieren. Lichthupe und Hupe kann beim Vordermann für Stress und damit Unfallgefahr sorgen und man wird zudem meist als "Verkehrsrowdy" wahrgenommen und provoziert damit Abwehrreaktionen (bewusstes Langsamfahren, nicht überholen lassen usw.).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Im Einsatzfall darfst du, sofern dringende Eile geboten ist, Sonderrechte in Anspruch nehmen. Allerdings kein Wegerecht, somit muss dir kein Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen. Und daher ist es meiner Meinung nach auch überflüssig, auf sich aufmerksam zu machen.

Woher ich das weiß:Hobby – Feuerwehr seit 1992. Derzeit Wehrführer einer FF in RLP.

Ich persönlich bin in der Freiwilligen Feuerwehr tätig und habe deshalb auch entsprechende „Feuerwehr“ Aufkleber auf dem Auto.

Wir dürfen die StVo bedingt außer Kraft lassen auf dem Weg zum Feuerwehrgerätehaus.

Dies bedeutet, dass die meisten von uns, mich eingeschlossen, sich mit eingeschaltetem Warnblinker unter äußerster Vorsicht auf den Weg zur Feuerwehr machen und die erlauben Geschwindigkeiten überschreiten nachdem man geschaut hat, dass Dritte nicht gefährdet werden.

Und um weiter auf deine Frage(n) zu antworten:

Nein, die meisten Autofahrer bemerken einen im privat PKW auf Einsatzfahrten einfach nicht oder bemerken es und ignorieren es.

wenn sich mir persönlich z.B. ein Auto einer Hilfsorganisation nähert halte ich mit Warnblinker so weit wie möglich rechts am Fahrbanrand und lasse diese passieren.

so verhalte ich mich auch wenn sich ein privat PKW unserer FirstResponder Einheit des DRK nähert.

ich verhalte mich so wie ich es in meinem Fall von den anderen Verkehrsteilnehmern wünschen würde.

leider ist uns blaues Blinklicht zur Kennzeichnung ja nicht gestattet und daher das erkennen durch „Laien“ (nicht böse gemeint) erschwert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Stossgebet  08.10.2019, 16:03

Der Warnblinker dient zur Vermeidung von Gefahren, zeitgleich ist jegliche Gefährdung zu vermeiden.
Darf ich fragen, wieso er dann benutzt wird? Bei uns ist das undenkbar und kann ggf. Stress mit der Branddirektion geben.

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FIREFIGHTING  08.10.2019, 16:59
@Stossgebet

Der Warnblinker wird benutzt um anderen Verkehrsteilnehmer zu signalisieren, dass es sich um eine Einsatzfahrt handelt. Hat sich bei uns so durchgesetzt und wird erlaubt. Sicherlich lässt sich darüber streiten jedoch ist das von Wehr zu Wehr unterschiedlich und jetzt einfach so zu akzeptieren...

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Da ich auf dem Weg zur Feuerwache 2 Schulen habe, fahre ich so, wie ich es normal tun würde. Und wenn da nunmal von 6 bis 17 Uhr 30 ist.. Dann fahr ich verdammt nochmal auch 30. Und wenn die Kinder über den Zebrastreifen wollen... Dann halte ich auch an. Es bringt nichts wenn ich nen Kind mitbringe...

weiß nicht wie das bei euch ist aber bei uns in österreich hat man logischerweise keine sonderrechte mit dem privat pkw. ich fahre daher ganz normal, ggf sicheres überholen wie ich es auch sonst machen würde mehr nicht. mal ehrlich die einsätze wo es wirklich auf 2min ankommt sind selten und es bringt keinem was wenn es zu einem zwischenfall kommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung