Krankenwagen fährt ohne Blaulicht und Martinshorn vom Einsatzort?

4 Antworten

Also zunächst einmal: "Krankenwagen" transportieren eigentlich grundsätzlich keine Notfallpatienten, sondern sind ein "Krankentaxi" für nicht dringliche Verlegungsfahrten (z.B. die Rückverlegung von älteren Patienten aus dem Krankenhaus zurück ins Pflegeheim, Verlegung eines Patienten von einem Krankenhaus ins andere oder auch ein Rücktransport eines Verletzten aus dem Ausland zurück in die Heimat. Das, was Du meinst, ist der sogenannte "Rettungswagen", dieser gleicht von der Ausstattung her einem kleinen Operationssaal - im Gegensatz zum Krankenwagen, der nur eine Mindestausstattung an medizinischem Equipment hat und dessen Besatzung in der Regel auch nicht so hoch qualifiziert ist (bzw. sein muss) wie die eines Rettungswagens.

Zu Deinen Fragen:

Natürlich darf der Rettungswagen auch ohne Sondersignal mit einem Patienten an Bord fahren. Er darf das Sondersignal nur dann einsetzen, wenn "höchste Eile geboten" ist - d.h., wenn Menschenleben in Gefahr sind.

Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Rettungswagen in den allermeisten Fällen nach einem Notruf mit Sonderrechten zur Einsatzstelle raus fährt (würde es kein Notfall sein, wäre es ein Fall für den Hausarzt). Vor Ort kann sich der Zustand des Patienten dann ggfs. als weniger schwerwiegend als zunächst angenommen herausstellen oder aber Notarzt und Rettungsdienst können den Patienten z.B. durch Medikamentengabe soweit stabilisieren, dass er gar nicht mehr ins Krankenhaus gefahren werden muss oder aber eine "normale Fahrt" ohne Sonderrechte (und ohne Eile) ausreichend ist

Natürlich könnte der Patient auch im RTW verstorben sein. Den Tod hätte dann hier der Notarzt festgestellt. Tatsächlich ist es so, dass kein Toter in den RTW eingeladen wird. Wird der Patient aber lebend in den RTW verbracht, dort behandelt und verstirbt schließlich, dann wird der natürlich nicht wieder ausgeladen und auf der Straße abgelegt oder zurück ins Haus gebracht, sondern ins nächste Krankenhaus oder ggfs. die Gerichtsmedizin gefahren.

Darüber kann man aus der Ferne natürlich nur spekulieren.

Wenn jemand verstirbt und der Notarzt ist bereits sowieso anwesend, dann wird der Tod vor Ort durch den Notarzt festgestellt und attestiert, ansonsten wird auch nicht in ein Krankenhaus gefahren sondern vor Ort mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen, der Notarzt nachgefordert, der dann als Arzt entweder die Entscheidung trifft, die Maßnahmen fortzusetzen oder sie abzubrechen, den Patienten zu belassen, die Polizei anzufordern, welche dann wiederum einen Bestatter beauftragt.

Nun zur Frage des Sondersignals. Die Verwendung des Sondersignals ist ganz einfach an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gebunden, diese sind im Falle des Rettungsdienstes gemäß Paragraph 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Lebensgefahr oder um drohende schwere gesundheitliche Schäden vom Patienten abzuwenden, nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen überhaupt die Sondersignale verwendet werden, andernfalls eben nicht. Diese Gesetzeslage bedeutet, dass der Rettungsdienst allermeist aber auch nicht immer mit Sondersignal an den Einsatzort fährt, von dort aus nach der Untersuchung und der Stabilisierung des Patienten aber dann meist ohne Verwendung von Sondersignalen den Transport in ein geeignetes Krankenhaus durchführt, da der Zustand des Patienten nach der Erstversorgung in der Regel zum Glück so stabil ist, dass die rechtlichen Voraussetzungen zur Verwendung der Sondersignale eben nicht mehr erfüllt sind. Somit erübrigt sich auch die Frage, ob er ohne Sondersignal fahren darf, er muss ohne fahren, wenn die rechtlichen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme nicht -mehr- vorliegen.

Ja.

Das Blaulicht und Martinshorn ist NUR FÜR NOTFÄLLE, um Sonderwegerecht durchzusetzen.

Das der Wagen so lange gestanden hat, kann ein gutes Zeichen oder ein schlechtes, dass der Wagen zurück ohne Gedöns gefahren ist, kan nein gutes Zeichen gewese nsein (Bin selbst auch schon 2 Mal ganz normal ohne Tatüt gefahren worden). Das ist nicht nur erlaubt, das muss sogar sein, wen nes kein Notfall ist.

Der Patient kann aber genauso gut tot sein, ganz so, wie du vermutest, Und wird dann halt zum nächsten KH gefahren.

NIEMAND hier kann wissen, was da passiert ist.

Was du beschreibst ist eigentlich ein völlig normaler Einsatz, der häufig so vorkommt. Erstversorgung vor Ort, un der Rest im KH.

sondersignal werden nur verwendet wenn es dem Patienten sehr schlecht geht... ich frag mich eher wie lange du da zugeschaut hast .. das grenzt ja schon ans gaffen. Wenn sie solange brauchen könnte das heißen, dass sie den Patient für die Fahrt stabilisiert haben und er nicht mehr in Lebensgefahr schwebt etc. :-)

Woher ich das weiß:Recherche