Blaulicht ohne Martinshorn?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Rein gesetzlich betrachtet nicht. Man muss hierbei zwischen den Sonderrechten (man darf von den Vorschriften der StVO abweichen) gemäß §35 der StVO und den Wegerechten ("alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen") gemäß §38 der StVO unterscheiden.

Sonderrechte bedürfen rechtlich betrachtet keinerlei Signalgebung, sie werden von den Fahrzeugen, die zulässigerweise mit einer Sondersignalanlage ausgestattet sind aber mindestens durch das blaue Blinklicht signalisiert und sollen dies gemäß der Verwaltungsvorschrift auch. Wegerechte bedürfen zwingend der Verwendung einer Sondersignalanlage und zwar blaues Blinklicht und Folgetonhorn in Kombination und das rechtlich betrachtet zu jeder Tages und Nachtzeit. In der Praxis wird sofern möglich bei wenig Verkehrsaufkommen aber manchmal auf das Folgetonhorn verzichtet, man fährt nicht mitten in der Nacht grundlos mit Horn durch die Wohnstraßen. Das Blaulicht alleine mahnt nach §38 StVO die anderen Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Vorsicht. Fazit: bei Blaulicht alleine ist man nicht verpflichtet dem Fahrzeug Platz zu schaffen, es signalisiert jedoch, dass sich dieses auf einer Einsatzfahrt befindet und somit sollte man Platz machen, auch wenn man es rechtlich betrachtet nicht muss. Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Rollerfreake  28.07.2020, 17:21

Noch als Ergänzung: die Antwort stellt ausschließlich die Rechtslage in Deutschland dar. In anderen Ländern, zum Beispiel auch bei unseren österreichischen Nachbarn, ist tatsächlich das blaue Blinklicht alleine für das Wegerecht ausreichend. Auch in DE, verzichtet insbesondere gerne die Polizei auf das Folgetonhorn, auch, wenn für sie diegleiche Rechtslage gilt. Mfg.

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Sachlich verstehe ich die Frage. Verständnis habe ich nicht.

Richtige Antworten gibt es ja genug. Deshalb stelle ich eine Gegenfrage.

Was um Himmels Willen bricht einem aus der Krone, wenn man die mal eben durchlässt?

Gruß S.

RedPanther  03.01.2020, 13:51

Natürlich bricht es keinem einen Zacken aus der Krone, wenn man halt kurz in die Bushaltebucht reinzieht.

Genauso, wie es einem Motorradfahrer keinen Zacken aus der Krone bricht, mit dem Überholmanöver auf eine übersichtliche Stelle zu warten.

Genauso, wie es einem Autofahrer keinen Zacken aus der Krone bricht, beim Überholen eines Radfahrers bei komplett leerer Straße komplett auf die Gegenfahrbahn zu gehen.

Genauso, wie es niemandem einen Zacken aus der Krone bricht, an einer Unfallstelle anzuhalten und zu helfen, statt weiterzufahren.

Es gibt unter den deutschen Autofahrern einen extrem hohen Anteil an Egoisten, die gar nicht erst darüber nachdenken, ob sie gerade andere gefährden, behindern, gegen Vorschriften verstoßen oder sich asozial verhalten. Denn für sie zählt nur ihr eigenes Vorankommen. Und damit das richtig gut geht, kauft man sich vorzugsweise ein hochwertiges Fahrzeug, das einen möglichst gut von der profanen Welt außerhalb abschirmt, mit der man nichts zu tun haben möchte.

Ich glaube gar nicht, dass das Böswilligkeit ist. Sondern einfach nur ein arg kleiner Denkhorizont.

Übrigens: Allein aus der Frage, wie die Situation eigentlich rechtlich aussieht, ergibt sich in meinen Augen noch kein Grund für die Unterstellung, jemand wollte/würde sich tatsächlich so verhalten.

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Sirius66  03.01.2020, 16:40
@Sirius66

Übrigens: Aus der Frage wird unzweifelhaft ersichtlich, dass der FS es für denkbar oder sogar wahrscheinlich hält, dass diese Frage nach einer Antwort verlangt. Folglich muss davon ausgegangen werden, dass sich JEMAND so verhält.

(Be-) Merke: Ich habe weder "du" noch "dir" verwendet.

Du kannst also beruhigt woanders missionarisch tätig werden.

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Grundsätzlich nicht. Blauliicht allein warnt nur vor einer Gefahr... entweder vor einer Einsatzstelle, oder eben "achtung, ich missachte gerade die Verkehrsregeln". Es kann auch zur Markierung eines geschlossenen Verbandes" eingesetzt werden. Daraus ergibt sich für dich noch keine Pflicht, freie Bahn zu schaffen.

§38 StVO sagt ganz eindeutig "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn ordnet an: Alle Verkehrsteilnehmer müssen freie Bahn schaffen".

Es ist allerdings sozialverträglicher, einem Fahrzeug auch dann Platz zu machen, wenn es nur mit Blaulicht ankommt. Das machen wir Blaulichtfahrer in dem Fall nämlich, weil wir nachts um 3 nicht die halbe Stadt aus dem Bett trompeten wollen, obwohl man rein rechtlich vom Start bis zum Ziel mit Einsatzhorn fahren sollte.

Wenn jemand nicht freiwillig Platz macht, machen wir das Horn auch gerne an! Wenn das gerade in einer engen Häuserzeile ist, stehen dann eben ein paar Duzend Menschen aufrecht im Bett. Wenn dir das lieber ist, als einfach freiwillig zur Seite zu fahren...

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*Ein geschlossener Verband, also mehrere zusammengehörige Fahrzeuge mit entsprechender Markierung, gelten rechtlich als ein Fahrzeug, das dann ggf. eben 200m lang ist. Beispiel: Sobald das vorderste Fahrzeug über ne grüne Ampel gefahren ist, fährt die ganze Kolonne drüber, egal was die Ampel zwischendurch macht. Man darf auch nicht zwischen diesen Fahrzeugen einscheren oder so. Wissen viele Verkehrsteilnehmer nicht!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hi,

Muss man den Krankenwagen oder der Feuerwehr Platz machen auch wenn sie kein Sound abspielen und nur das Blaulicht zu sehen ist?

Rein rechtlich - nein, musst Du nicht.

Blaulicht alleine kann die Inanspruchnahme von Sonderrechten (vgl. § 35 StVO) anzeigen, für die Inanspruchnahme von "Wegerechten" (vgl. § 38 StVO), die die Anweisung zum "freie Bahn schaffen" beinhalten, muss Blaulicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet werden.

Aus der Praxis - gerade nachts wird bei wenig Verkehr oftmals auf die Nutzung des Einsatzhorns verzichtet; auch als Form der Rücksichtnahme (auf die Anwohner).

Auch wenn es rechtlich nicht vorgeschrieben ist, einem Fahrzeug mit Blaulicht alleine Platz schaffen zu müssen, bietet es sich dennoch an, einfach Platz zu schaffen.

Mehr zu dem Thema gibt es in meinem Blog.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Paragraf 38 regelt das Wegerecht. «Wenn sich beispielsweise ein Krankenwagen mit Blaulicht und Martinshorn nähert, nimmt er Wegerecht in Anspruch, und alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen sofort Platz machen», so Mielchen. Blaues Blinklicht allein hingegen gewähre keinen Vorrang, mahne aber zu erhöhter Vorsicht. Der Fahrer des Einsatzfahrzeugs muss sich daher an die StVO halten.

Woher ich das weiß:Recherche
iwaniwanowitsch  20.04.2021, 11:02

Völlig falsch. Das Zitat, die Aussage:

Der Fahrer des Einsatzfahrzeugs muss sich daher an die StVO halten.
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