Fahrzeug mit Blaulicht und Martinhorn hinter mir, in Kreuzung einfahren?

6 Antworten

Korrekt, darfst du!

Aber warum soll da nicht genug Platz dann sein, dass die vorbeifahren können?

Du fährst soweit vor und zur Seite dass die vorbeikommen wenn Blaulicht und Sirene und fertig

FrankB555 
Fragesteller
 29.04.2023, 12:35

Vielen Dank Leesiger!
Konkret in dem mich betreffenden Fall: Das ist eine zweispurige Abfahrtsrampe von der Stadtautobahn herunter mit Stau in der Rushour (ca. 200 Fahrzeuge auf der Rampe). Keinerlei Platz an den Seiten zum Ausweichen. Reicht also definitiv nicht, einfach an die Seite zu fahren.
Und weiter: Wenn also ich alleine - oder vielleicht noch der neben mir die Haltelinie überfährt und an die Seite fährt, stehen immernoch bis zu 100 Autos dem Sonderrechtefahrzeug im Weg.

Einzige Lösung wäre dann eben, daß ich (wir alle) komplett in die Kreuzung einfahren und Raum schaffen.
Und das fühlt sich halt doof an, weil wir ja dann den Querverkehr "nötigen", indem wir sie zum Halten "zwingen"...

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Leestiger  29.04.2023, 13:48
@FrankB555

Nur die ersten Beiden mussen einfahren, dann ist genug Platz um auf die Seite zu fahren. Oder willst fu jetzt sagrn die Strasse ist nicht breit genug für 2 Fahrzeuge? Bei einer zwei!spurigen Rampe???

Und der Querverkehr steht doch eh, damit das Fahrzeug mit Sonderrechten durchkommt..

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FrankB555 
Fragesteller
 29.04.2023, 14:24
@Leestiger

Genau das ist das Problem auf dieser Rampe: sie ist eben nicht breit genug, daß ein SanKa oder Polizei-VW-Bus durchkommen, wenn die Fahrzeuge nur an den Rand fahren (Spuren zu eng, am Rand sofort Betonwände)... und genau diese Wände machen es dem ankommenden Querverkehr auch unmöglich, das Sondersignal zuzuordnen, bis das BOS-Fahrzeug dann in der Kreuzung steht. (Siehe meine Kommentare zu den anderen Postings)
Bleibt also nur die Abwägung aus ausreichend Platz schaffen und den Querverkehr nötigen...
Aber das ist hier schriftlich schwer rüber zu bringen, das verstehe ich.
Und den Regelfall habe ich ja auch verstanden und praktiziere ihn ja auch regelgerecht. Von daher: vielen Dank!

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Leestiger  30.04.2023, 10:37
@FrankB555

Querverkehr "nötigen"??

Ist doch nie der Fall, man macht Platz für das Fahrzeug mit Sonderrechten, wohl eher"Querverkehr muss auch zurückstecken und auf sein Vorfahrtsrecht verzichten.."

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Du darfst so weit in die Kreuzung fahren, dass das Einsatzfahrzeug vorbei kommt. Nur einfach über die Kreuzung fahren, darfst du nicht.

Allerdings: wenn man schön auf die Seite fährt, muss man normal nicht mehr als eineinhalb Meter über die Haltelinie fahren. Da steht man noch nicht komplett in der Kreuzung.

FrankB555 
Fragesteller
 29.04.2023, 12:39

Genau "Summersweden", das wäre der Normalfall, den ich auch oft erlebe - total easy und keine Fragen offen.
Aber meine Frage bezieht sich auf den Fall, daß das Blaulichtfahrzeug eben nicht direkt hinter mir ist, sondern noch einige Fahrzeuge dazwischen sind, die dann auch Platz brauchen - und eben als einzige Lösung in die Kreuzung einfahren müßten... siehe auch meinen Kommentar ein paar Postings weiter oben... ;-) :-)

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In diesem Falle darfst du, langsam, auch bei rot in die Kreuzung hineinfahren., wenn es keine andere Möglichkeit mangels Freiraum gibt.

Habe diese Situation schon mehrmals mitgemacht.Man muss eben sehr vorsichtig sein, weil andere Verkehrsteilnehmer die bei grün fahren, nicht damit rechnen, dass da jetzt jemand in die Kreuzung einfährt. Deshalb ist da größte Vorsicht geboten.

Selbst ein Polizeifahrzeug mit Martinshorn darf da nicht mit Vollgas in eine Kreuzung hineinfahren. Auch da muss der Fahrer zwecks Vermeidung eines Unfalls aufpassen.

Ja, unbedingt Platz machen, egal wie. Natürlich vorsichtig, ohne Dich oder andere in Gefahr zu bringen.

Doch, Du darfst und musst das- vorsichtig reinschleichen, nur so weit wie nötig! Also nix Gas und rüber oder so.

Wenn dann beim Reinschleichen z.B. ein Blitzer auslösen würde, wärst Du auch straffrei, denn die Einsätze sind ja belegt& entsprächen Deiner Erklärung.