Martinshorn für Toilettengang?

2 Antworten

Von Experten CreeperNicol und RedPanther bestätigt

Nein, wäre es natürlich nicht, da die Voraussrtzungen für Sonder- und Wegerechte vom Gesetzgeber ganz klar in den §35 und §38 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt sind. Von den Vorschriften der StVO sind Fahrzeuge des Rettungsdienstes gemäß §35 Absatz 5a befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn, darf gemäß §38 StVO ausschließlich verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen und bedeutende Sachwerte zu erhalten. Auch wenn beide Rechte in der Praxis in aller Regel gemeinsam in Anspruch genommen werden, so handelt es sich rechtlich betrachtet dennoch um zwei verschiedene Rechte. Sonderrechte gestatten, von den Vorschriften der StVO abzuweichen und Wegerecht ist das "Recht auf freie Bahn", d.h. "alle anderen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Ich denke aber nicht, dass der Beifahrer einfach "nur" auf die Toilette musste, kein hauptberuflich tätiger Rettungsdienstmitarbeiter, würde seine Fahrerlaubnis auf's Spiel setzen, schließlich benötigt er diese um seinen Beruf ausüben zu können, mit dem er seine Brötchen verdient, mal abgesehen von arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie einer Abmahnung. Es kann durchaus Gründe geben, warum ein Rettungswagen die Wache mit Sondersignal ansteuert, zum Beispiel, wenn wichtiges medizinisches Material aufgebraucht ist, das die Besatzung für einen bereits anliegenden Notfalleinsatz benötigt.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
creative85 
Fragesteller
 14.11.2021, 19:03

Danke schon mal für deine Antwort.
Allerdings fahren sie den RTW für gewöhnlich nicht zurück in die Garage, wenn sie einen Folgeeinsatz haben, da der RTW Rückwärts eingeparkt werden muss. Meist fahren sie da auch auf einen Nebenparkplatz und halten da vor der Wache.

Auch fuhr der RTW erst wieder los, als ich wieder auf dem Heimweg war. ca. Halbe Stunde später.

Auch kam es beim benachbarten Supermarkt öfters mal vor, das der Pieper dafür ausgenutzt wurde, das man an der Kasse schneller dran kam, bis die Kassierer das ganze nicht mehr mit gemacht haben, da man ja sah, dass dann kein RTW losfuhr.

0
creative85 
Fragesteller
 14.11.2021, 19:08
@creative85

Bei mir in der Stadt gibt es übrigens 4 Rettungswachen (DRK, ASB, Maltester und Johanniter)

Da ich auch eine Zeit lang im Krankenhaus gearbeitet habe bekam man auch die verschiedenen Rettungssanitäter mit. Und da hatte man schon einen besseren Eindruck von den Sanitätern der anderen 3 Wachen.

0

Was du so annimmst oder nicht, ist aber nicht von Belang. Was weiß ich, was da war, kein Mensch fährt mit Sondersignal die Wache an, um auf den Boiler zu gehen. Kein Kollege im Rettungsdienst wäre so blöde, um für einen Toilettengang seinen Beruf und Führerschein zu riskieren. Solche Unterstellungen sind einfach nur richtig dreist.

creative85 
Fragesteller
 14.11.2021, 19:12

Dann einfach beim Kommentar von Rollerfreake weiterlesen, wo ich etwas über die Wache schreibe. Vielleicht ist die Anschuldigung dann nicht ganz so dreist.

Oder ganz einfach nachfragen, wie man zu der Meinung kommt. Ansonsten Danke für den Kommentar.

0
iwaniwanowitsch  14.11.2021, 19:48
@creative85

Ist doch völlig wurscht, was du woanders geschrieben hast, ich recherchiere hier doch nicht noch zig andere Kommentare. Fakt ist: du hast keine Ahnung von Rettungsdienst, unterstellst den Kollegen aber den Missbrauch der Sondersignalanlage. Schon echt daneben. Aber dann nachts um drei den Rettungsdienst für nen grippalen Infekt rufen, ne? Solche Leute wie dich habe ich echt gern.

Man hätte auch ohne Unterstellung fragen können, was da vorgefallen ist. Aber du hast halt direkt eine Unterstellung rausgehauen, da besteht der Unterschied.

2