First Responder Dienst im Dorf?

3 Antworten

Die Rechtslage in Deutschland lässt nur nachstehende Möglichkeiten zu.

Blaues Rundumlicht

Blaues Licht darf ausschließlich von folgenden Einsatzfahrzeugen verwendet werden (§ 52 StVZO)

 (3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:

    Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

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Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rundumkennleuchte

Nein, organisierten Ersthelfern stehen weder Sonderrechte noch Wegerechte zu. Für Sonderrechte wäre ein Blaulicht alleine auch völlig zwecklos, denn dazu bedarf es überhaupt keiner Signalanlage und für Wegerecht bedarf es zusätzlich zum Blaulicht Folgetonhorn. Sonderrechte stehen dir sowie auch hauptamtlichen Angehörigen des Rettungsdienstes außer mit den Fahrzrugen des Rettungsdiesntes NICHT zu, Paragraph 35 StVO spricht hier eindeutig von Fahrzeugen des Rettungsdienstes und nicht vom Rettungsdienst an sich. Ausnahmsweise darf von der StVO abgewischen werden, wenn der Einsatz wirklich lebensbedrohlich ist, also die Leitstelle einen Notarzteinsatz und nicht "nur" einen Notfalleinsatz meldet. Die Abweichung von der StVO geschieht aber auch dann nicht unter Sonderrechten sondern unter einer Notstandslage nach Paragraph 34 StGB bzw. Paragraph 16 Ordnumgswidrigkeitengesetz. Das wurde aber auch schon durch gerichtliche Rechtsprechung eingeschränkt, so sagen die Gerichte unter anderem, dass maximal eine leichte Geschwindigkeitsüberschreitung gerechtfertigt ist, kein überfahren von roten Ampeln und dergleichen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Natürlich kannst du dir eine Blaulicht zulegen. Das brauchst du auch nirgends anmelden. Das kannst du dir dann ins Zimmer stellen und dich dran erfreuen.

Fahrzeuge dürfen mit blauen Blinklichtern nur ausgerüstet werden wenn § 52 StVZO zutrifft. Das müsste dann auch in der Zulassung eingetragen sein.

Für einer First Responder Dienst brauchtest du einen Träger oder du machst es auf privatwirtschaftlicher Basis. Letzteres wird sich nie im Leben rechnen da du um anerkannt zu werden bräuchtest du die entsprechenden Qualifikationen und müsstest einen 24h-Deinst anbieten.

Ich halte das Ganze für Unsinn. Erstens was bringt dir auf den Dorf ein Blaulicht? Die 5 Sekunden die du für einmal durchs Dorf sparst machen keinen Sinn. Zu First Respondern hat mal jemand gesagt, der sich damit auskennt: "Sie sind der untaugliche Versuch der Feuerwehr die Probleme des Rettungsdienstes zu lösen."