Braucht man zwingend die Urkunde, um als RS arbeiten zu können?

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Hi,

Braucht man zwingend die Urkunde, um als RS arbeiten zu können?

Effektiv: wenn man als Rettungssanitäter arbeiten will, muss man Rettungssanitäter sein. Die Frage muss man also insofern mit Ja beantworten.

Auf welche Weise diese erworben wurde - sprich über die "normale" 520-Stunden-Qualifizierung oder per Äquivalenzprüfung im Rahmen der NotSan-Ausbildung - ist irrelevant.

da bei mir intern die Azubis nur als Dritte mitfahren, ob vorerfahren oder nicht spielt keine Rolle

Das ist mittlerweile in vergleichsweise vielen Rettungsdiensten die Regel - die Zeiten, als der Azubi de facto den zweiten Mann ersetzt hat, sind vielerorts vorbei (bzw. die Möglichkeiten entsprechend eingeschränkt).

Wäre es denn überhaupt rechtens und in der Praxis auch umsetzbar, mich als Fahrer einzusetzen?

Sofern Du die Qualifikation zum Rettungssanitäter hast (und damit auch das Zeugnis, gibt es auch bei der Äquivalenzprüfung), kannst Du prinzipiell als zweiter Mann eingesetzt werden.

Man sollte jedoch beachten: eine Nebentätigkeit in einem anderen Rettungsdienst muss in der Regel dem Ausbildungsbetrieb gemeldet werden und dieser muss zustimmen - gerne gesehen wird es nicht unbedingt.

Wie wird das bei Euch gehandhabt auf Wache?

Grundsätzlich werden Azubis im ersten Halbjahr ausschließlich als "dritter Mann" eingesetzt, auch wenn diese bereits Rettungssanitäter sind - danach erfolgt der Einsatz auch zumindest überwiegend als Dritter, wobei Ausnahmen möglich sind.

Fazit

Ein Einsatz als RettSan setzt grundsätzlich eine Prüfung (normal oder Äquivalenzprüfung) voraus - "Rettungssanitäter (nur) kraft Ausbildung" gibt es nicht.

Eine Nebentätigkeit ist prinzipiell denkbar und möglich, die Zustimmung des derzeitigen Arbeitsgebers/Ausbildungsbetriebs aber erforderlich.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Entweder musst du regulär an einem Rettungssanitäter- Abschlusslehrgang/ Prüfungslehrgang teilgenommen und die Abschlussprüfung bestanden haben oder du müsstest einen einem Rettungssanitäter gleichwertigen Stand nachgewiesen haben, Stichwort "Äquivalentsprüfung". Alleine die Stunden der NotSan- Ausbildung genügen nicht. Natürlich hast du genausoviel bzw. mehr Ausbildungsstunden gehabt aber es geht ja im Endeffekt immer darum, dass man in einer entsprechenden Prüfung die jeweiligen Kenntnisse und Fähigkeiten vor einem Prüfungsausschuss nachgewiesen hat.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.